Bei der Einlaßkontrolle ist einem Sicherheitsmitarbeiter aufgefallen, dass ein amerikanischer Tourist am 21. September 2016 mit einem Stockdegen auf das Oktoberfest wollte. Die nach dem Waffengesetz verbotene Waffe wurde sichergestellt. Der Wiesnbesucher wurde vorläufig festgenommen und konnte nach der Zahlung einer Sicherheitsleistung seinen Wiesnbesuch fortsetzen.
Nicht schlecht staunte ein 30-jähriger Sicherheitsmitarbeiter an der Einlaßkontrolle am Haupteingang zur Wiesn am Mittwoch, als ihm ein 23-Jähriger mit einem Gehstock auffiel. Da der 23-jährige Amerikaner eher sportlich aussah, bezweifelte der Sicherheitsmitarbeiter stark, dass dieser einen Gehstock benötigte.
Deshalb wurde die „Gehhilfe“ genauer begutachtet und es stellte sich heraus, dass es sich um einen sogenannten Stockdegen handelt, in dem eine Klinge verborgen ist. Diesen hatte der Amerikaner während seines Europa-Urlaubes als Souvenir gekauft. Der junge Mann wurde vor Ort vorläufig festgenommen und der Stockdegen sichergestellt. Der Amerikaner wurde nach Zahlung einer Sicherheitsleistung vor Ort entlassen.
Der Stockdegen ist eine verborgene Stichwaffe, die in einem Spazierstock eingearbeitet ist. Er ist nach dem deutschen Waffengesetz verboten. Da der Tourist wohl fahrlässig handelte, wird er mit einer Geldstrafe davon kommen. Ansonsten droht beim Besitz von solchen Waffen eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.