Wenn die Altstadt in Harlaching ist: Wahlbenachrichtigungen falsch

Beim Verschicken für die Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl in Bayern ist dem Kreisverwaltungsreferat (KVR) wie bereits 2018 wieder ein peinlicher Fehler unterlaufen. Jetzt bekommen 48.000 Wahlberechtigte nochmal Post.

Kreisverwaltungsreferat München

Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) verschickt derzeit die knapp eine Million Wahlbenachrichtigungen für die Landtags- und Bezirkswahl, die am 8. Oktober 2023 durchgeführt wird. Als ein Teil für den Stimmkreis 109 München-Mitte verschickt worden war, ist aufgefallen, dass die Bezeichnung des Stimmkreises nicht vollständig korrekt ist Das Wahlamt macht darauf aufmerksam, dass das jedoch keinerlei Auswirkungen auf deren Gültigkeit hat. Die Behörde hat den Versand der Unterlagen zum betroffenen Stimmkreis sofort gestoppt und die Bezeichnung korrigiert.

Bei den betroffenen Wahlbenachrichtigungen wurde statt 109 München-Mitte versehentlich 109 München-Harlaching aufgedruckt. Das nicht zum ersten Mal, denn bereits 2018 bei der letzten Landtagswahl kam es in diesem Stimmkreis zu der falschen Bezeichnung. Der Sachverhalt wurde vor fünf Jahren zwar für die damalige Wahl behoben, nicht jedoch die Ursache für die zum Teil fehlerhafte Bezeichnung des Stimmkreises. Die Ursache ist nun korrigiert. Maßnahmen für die Zukunft wurden getroffen. Das KVR bittet, dieses Versehen zu entschuldigen.

Die fehlerhaften Wahlbenachrichtigungen können verwendet werden 

Bis auf die falsche Stimmbezirksbezeichnung sind Angaben auf der amtlichen Wahlbenachrichtigung sind korrekt (insbesondere der zuständige Wahlraum, die Stimmbezirks- und Stimmkreisnummer, die Wählerverzeichnis-Nummer). Mit der Wahlbenachrichtigung kann sowohl die Briefwahl beantragt als auch vor Ort im Wahlraum abgestimmt werden. Die Wahlbenachrichtigung ist gültig, betont das KVR. Deshalb wird es den etwa 48.000 betroffenen Personen auch keine neue Wahlbenachrichtigung zusenden, sondern nur in einem Schreiben darauf hinweisen, dass die nicht korrekte Bezeichnung unerheblich ist.

Der Sachverhalt wurde vor fünf Jahren zwar für die damalige Wahl behoben, nicht jedoch die Ursache für die zum Teil fehlerhafte Bezeichnung des Stimmkreises. Die Ursache ist nun korrigiert, dass bei der übernächsten Wahl 2028 alles klappt. Das KVR bittet, das wiederholte Versehen zu entschuldigen.

Alle Informationen zur Landtags- und Bezirkswahl gibt es unter muenchen.de/landtagswahl. Das Service-Telefon des Wahlamtes ist unter 233-96233 erreichbar.