Klimaproteste, bei denen sich Aktivistinnen und Aktivisten auf Hauptverkehrsstraßen ankleben, sind in München mit einer Allgemeinverfügung verboten worden.
Versammlungen sind meldepflichtig und die Kreisverwaltungsbehörde kann Einschränkungen verfügen. Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten interessiert aber das geltende Versammlungsrecht nicht und sie protestieren, ohne ihre Aktionen zu melden. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München hatte es im Guten versucht, als bekannt wurde, dass am vergangenen Montag wieder eine Protestaktion auf dem Stachus geplant war. Die Behörde hat von sich aus einen Versammlungsbescheid erlassen, bei dem ein Festkleben auf der Fahrbahn jedoch ausdrücklich mit dem Hinweis untersagt wurde, dass es sich dort um eine Hauptroute für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge handelt.
Nachdem sich einige der Protestierenden dort trotzdem festklebten, ist dem KVR nun der Geduldsfaden gerissen. Es wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, dass Straßenblockaden mit dem Festkleben auf der Fahrbahn sowie die Besetzung von Autobahnschilderbrücken ausdrücklich vorerst für den Zeitraum vom 10.12.22 bis 8.1.23 zur Gefahrenabwehr untersagt.
Dieses Verbot erstreckt sich auf alle Straßen, die für Rettungseinsätze und Gefahrenabwehrmaßnahmen besonders kritisch sind, sowie alle Bereiche der Bundesautobahnen, inklusive Autobahnschilderbrücken. Die betroffenen Straßen ergeben sich aus der Auflistung, die der Allgemeinverfügung angehängt ist. Das bedeutet, dass sowohl das Veranstalten von als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten ist. Der Aufruf zur Teilnahme an einer untersagten Versammlung ist strafbar.
Das mit der Allgemeinverfügung ausgesprochene Verbot diene dazu, die Freihaltung der Hauptrouten der Einsatz- und Rettungsfahrzeuge im Stadtgebiet jederzeit zu gewährleisten und möglichen Schaden für Leib und Leben abzuwenden, der aufgrund von Verzögerungen bei Einsatzfahrten entstehen könnte, begründet das KVR die Verfügung. In Abstimmung mit dem Polizeipräsidium München erachtet das Kreisverwaltungsreferat die hiermit einhergehende Einschränkung des Versammlungsrechts aufgrund der Erfahrungen in den letzten Tagen als erforderlich, um Gefahren für die Gesundheit und das Leben von Menschen abzuwenden.
„Diese Entscheidung wurde stufenweise im Rahmen der Prüfung der gesetzlichen Verhältnismäßigkeit getroffen, nachdem die ersten Versuche, den Versammlungen einen sicheren Rahmen für die Aktivist*innen und Dritte zu geben, gescheitert sind. Die am Montagmorgen vergangener Woche am Stachus stattgefundene Versammlung war bislang die einzige Protestaktion, die im Vorfeld medial angekündigt worden war. Die Versammlungsbehörde und das Polizeipräsidium München haben daraufhin versucht, dem hohen Gut der Versammlungs- und Meinungsfreiheit einen angemessenen Raum zu geben und dabei gleichzeitig durch entsprechende Auflagen die Erfordernisse der Gefahrenabwehr umzusetzen, wie dies stets bei allen anderen Versammlungen praktiziert wird. Diese Reglementierungen wurden von den Aktivistinnen und -aktivisten gänzlich missachtet und jegliche Kommunikation mit den Behörden ausdrücklich abgelehnt.“ erklärt Kreisverwaltungsreferentin Hanna Sammüller-Gradl (Grüne) dazu.
Die Allgemeinverfügung nebst Anlagen ist im Internet im vollen Wortlaut abrufbar unter https://stadt.muenchen.de/infos/amtsblatt