Silvester: Feuerwerksverbot in der Altstadt – Böllerverbot innerhalb Mittlerer Ring

An Silvester dürfen in der Fußgängerzone in München, einschließlich Marienplatz und Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt, keine Feuerwerkskörper gezündet werden.  Außerdem gilt ein Böllerverbot in der Umweltzone innerhalb des Mittleren Rings. 

Feuerwerksverbot an Silvester in der Fußgängerzone München
Feuerwerksverbot an Silvester in der Fußgängerzone München

Die Landeshauptstadt München setzt auch in diesem Jahr zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt Feuerwerks- und Böllerverbote durch. An Silvester dürfen in der Fußgängerzone, einschließlich Marienplatz und Stachus sowie auf dem Viktualienmarkt, keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Das Verbot gilt vom 31. Dezember 2023, 21 Uhr, bis 1. Januar 2024, 2 Uhr. Anwohnerinnen und Anwohner dürfen Pyrotechnik in ihre Wohnung oder von ihrer Wohnung in einen Bereich außerhalb der Verbotszone transportieren.

Feuerwerksverbotszone in der Fußgängerzone, am Marienplatz und am Viktualienmarkt
Quelle Grafik Stadt München
Fußgängerzone, am Marienplatz und am Viktualienmarkt, Quelle Grafik Stadt München

Zusätzlich besteht an beiden Tagen ganztägig ein Böllerverbot in der Umweltzone des Mittleren Rings, wobei hier pyrotechnische Gegenstände mit ausschließlicher Knallwirkung verboten sind. Feuerwerke ohne Knallwirkung wie Fontänen sind erlaubt. Die Polizei wird die Einhaltung kontrollieren, Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.

Die Allgemeinverfügungen im vollen Wortlaut, Übersichtskarten zu Verbotszonen und zur Verbotsbeschilderung gibt es unter https://stadt.muenchen.de/news/feuerwerksverbot.html

Kreisverwaltungsreferentin Dr. Hanna Sammüller-Gradl erklärt dazu: „Silvester ist zum Feiern da. Doch in der Vergangenheit kam es vor allem im Bereich rund um den Marienplatz zu gefährlichen Situationen. Das Feuerwerks- und Böllerverbot, das wir in Zusammenarbeit mit der Polizei entwickelt haben, soll die konkreten Gefahren für die öffentliche Sicherheit verringern und allen Menschen, die den Jahreswechsel feiern wollen, ein sicheres Gefühl vermitteln.“

Kommunalreferentin Kristina Frank, zuständig für den Viktualienmarkt, ergänzt: „Silvesterknallern gehört für viele zum Jahreswechsel dazu. Doch am Viktualienmarkt ist es verwinkelt und eng. Dort würden verirrte Böller und Raketen große Brandschäden an den Ständen anrichten. Um die Händlerinnen und Händler zu unterstützen, haben wir uns erneut der Bannmeile angeschlossen. Eine sinnvolle Maßnahme, die das Herz unserer Stadt wirksam schützt – und außen rum dennoch Silvestervergnügen zulässt.“

Keine gesetzliche Grundlage Böllerverbot in der ganzen Stadt 

Die Bundesverordnung zum Sprengstoffgesetz erlaubt es Kommunen, das Böllern in dicht besiedelten Gebieten zu verbieten. Das weitergehende Feuerwerksverbot beruht auf dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz, dient dem Schutz von Menschenansammlungen und ist auf bestimmte Gebiete beschränkt. Eine gesetzliche Grundlage für Kommunen, die Verbotszonen auszuweiten oder ein generelles Abbrennverbot von Pyrotechnik in der gesamten Stadt zu erlassen, existiert derzeit nicht.

Tierpark Hellabrunn appelliert für Böllerverzicht im Umfeld

Der Münchner Tierpark Hellabrunn appelliert ausdrücklich an die Bevölkerung und Gäste der Landeshauptstadt, Rücksicht auf Tiere und Umwelt zu nehmen und auf Feuerwerk rund um den Tierpark zu verzichten. Es wird damit betgründet, dass gezündete Raketen und laute Knallkörper  mit dem Krach und den Explosionen einen unnötigen Stressfaktor für die Tiere des Tierparks darstellen würden und durch eine hohe Schadstoffemission die Umwelt belasten würden.

Rasem Baban, Tierparkdirektor und Vorstand Hellabrunns konkretisiert diesen Aufruf: „Im Sinne unserer Tiere wünschen wir uns in der Silvesternacht natürlich nur wenig Geräuschbelästigung, Brandgeruch oder freigesetzten Feinstaub. Insbesondere in der direkten Umgebung des Tierparks, namentlich die Thalkirchner Brücke, die Tierparkstraße, dem Schlichtweg und der Siebenbrunner Straße sowie dem öffentlichen Bereich des Harlachinger Hangs. Wir bitten in diesen Bereichen um besondere Rücksichtnahme und einen gänzlichen Verzicht auf Feuerwerk und Knaller, um die, teils sehr geräuschempfindlichen, tierischen Bewohner Hellabrunns zu schonen. Herzlichen Dank an alle, die diesem Wunsch für unsere Tiere entsprechen und vielleicht auch den ein oder anderen Silvester-Fan von unserem Anliegen überzeugen können. Wir wissen diese Unterstützung sehr zu schätzen!“

In der Silvesternacht wird es im Tierpark besondere Sicherheitsvorkehrungen geben: Alle Tiere, die nachts teils zwischen Innen- und Außenbereichen der Tieranlagen pendeln können, werden in der Silvesternacht ausschließlich in den geschützten Innenbereichen bleiben.