Zweimal hat sich im März ein Mann während eines Films im Mathäser Filmpalast neben junge Mädchen gesetzt und hat vor deren Augen masturbiert. Er wurde von Zeugen erkannt, als er ein drittes Mal ins Kino zurückkehrte und konnte verhaftet werden.
Der Mann, der wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern gesucht wurde, am Dienstagabend, 8.8.23, erneut das Kino aufsuchte, wurde er von Zeugen erkannt. Sie hatten die Fotofahndung mitbekommen und verständigten sofort den Notruf. Streifenbeamte konnten ihn zweifelsfrei identifizieren und nahmen ihn fest. Es handelt sich um einen 49-jährigen Mann aus Weiden in der Oberpfalz.
(Erstmeldung 3.8.23) Bereits an den Samstagen, 4. März 2023, zwischen 18:40 und 18:45 Uhr, (Fall1) und 18. März 2023, zwischen 17:15 und 18:00 Uhr, (Fall2) ist es jeweils zu einem sexuellen Missbrauch von Kindern im Mathäser Filmpalast in der Bayerstraße in München gekommen.
Im Fall 1 befand sich eine damals 13-Jährige während einer Kinderfilmvorstellung alleine in einem der Kinosäle. Während der Filmvorstellung setzte sich der bislang unbekannte Täter auf einen leeren Platz direkt neben das Mädchen und nahm unvermittelt sexuelle Handlung an sich selbst vor. Als die 13-Jährige daraufhin aufstand und sich auf einen anderen Platz setzte, flüchtete dieser aus dem Kino in unbekannte Richtung. Erst zuhause angekommen vertraute sich das Mädchen einem Familienangehörigen an, welcher daraufhin Anzeige bei einer Polizeidienststelle erstattete.
Im Fall 2 befanden sich eine 12- und eine 13-Jährige während einer Kinovorstellung ebenso in einem der Kinosäle im selben Kino. Der bislang unbekannte Täter setzte sich auch hier während einer Filmvorstellung auf einen freien Sitzplatz neben die beiden Kinder und nahm nun sexuelle Handlungen an sich selbst vor.
Als die Mädchen diese Handlungen wahrgenommen hatten, flüchtete auch hier der Täter aus dem Kinosaal und konnte unerkannt entkommen. Die Kinder meldeten diesen Vorfall unverzüglich bei Mitarbeitern des Kinokomplexes, welche die Polizei über den Notruf 110 von diesem Vorfall informierten.
Sofort eingeleitete Fahndungsmaßnahmen der Polizei verliefen aber ergebnislos. Das Kommissariat 17 übernahm die Ermittlungen in beiden Fällen und wertete dabei auch Fotos des Täters aus Überwachungskameras aus. Daraufhin beantragte die Staatsanwaltschaft München I einen Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung, der durch das Amtsgericht München erlassen wurde. In beiden Fällen handelt es sich nach dem bisherigen Ermittlungsstand um den gleichen Täter.