Ein 65-jähriger Rentner ist vom Amtsgericht München zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 7 Monaten auf Bewährung verurteilt worden, weil er sich bei sieben verschiedenen Ärzten 980 Fentanyl-Pflaster verschreiben hat lassen, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen.
Am 26. Juli 2022 verurteilte das zuständige Schöffengericht des Amtsgerichts München einen 65jährigen Rentner wegen Erschleichen von Betäubungsmittelverschreibungen in 21 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit Betrug in 21 tatmehrheitlichen Fällen jeweils in Tateinheit mit unerlaubtem Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr 7 Monaten. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.
Der Angeklagte war im Zeitraum Februar 2016 bis Dezember 2019 Patient bei sieben verschiedenen Ärztinnen und Ärzten im Stadtgebiet Münchens und ließ sich von diesen jeweils Fentanyl-Pflaster verschreiben. Fentanyl-Pflaster werden zur Behandlung starker chronischer Schmerzen eingesetzt. Bei der Behandlung verschwieg der Angeklagte den Ärzten, dass er bereits bei anderen Ärzten Verschreibungen über entsprechende Pflaster erhalten hatte. Gegenüber einer Ärztin gab der Angeklagten zudem an, er benötige einen Vorrat an Pflastern, weil er auf einer Ölplattform arbeite und sich nur unregelmäßig in Deutschland aufhalte.
Die so erlangten Rezepte löste der Angeklagte auf Kosten seiner Krankenkasse bei verschiedenen Apotheken in München ein. Er erhielt insgesamt 980 Pflaster im Gesamtwert von 20.777,40 Euro mit einem Gesamtwirkstoffgehalt von 22.657,60 mg. Diese Menge hätte genügt, um den Mann über acht Jahre lang zu berauschen.
In der Hauptverhandlung, wie schon bei der Polizei, räumte der Rentner die Vorwürfe ein und begründete sie mit einer Schmerzproblematik, die sich nach einem Eingriff vor sieben Jahren ergeben habe. Das Urteil ist rechtskräftig.
Aktenzeichen 1125 Ls 362 Js 107777/21