Eine Kundgebung mit 120.000 Teilnehmern haben die sogenannten Querdenker für den heutigen Sonntag auf der Theresienwiese in München angemeldet. Dort wollten sie das Ende der Pandemie ohne Masken, ohne Abstand aber mit Umarmungen feiern. Jetzt stellt sich heraus, dass die Corona-Leugner damit nur die Gerichte beschäftigen wollten. Die Veranstaltung und weitere in der kommenden Woche wollten sie gar nicht durchführen.
(Update 8.11.2020) Die Inzidenz in München steigt weiter unaufhörlich: Innerhalb von zwei Tagen um 34 Punkt auf 189,3 am Sonntag. Und die Corona-Leugner haben nichts anderes zu tun, zu provozieren und gegen etwas zu klagen, was sie gar nicht machen wollten. Doch der Reihe nach:
Erst hatte das Kreisverwaltungsreferat die Großkundgebung am Sonntag und die täglichen Versammlung in München der Querdenker in der nächsten Woche untersagt, die ohne Masken und ohne Abstand auflaufen wollten. Dann zog der Rechtsanwalt der Anmelder vor das Verwaltungsgericht, das die Veranstaltung ebenfalls untersagte. Daraufhin wurde noch eine Beschwerde gegen das Urteil beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Alles eine große Verarschung der Gerichte, wie sich nachträglich herausstellte. Die Richter am Verwaltungsgerichtshof haben mal recherchiert, in welcher Form die Veranstaltungen überhaupt intern bei den Corona-Rebellen beworben wird. Gar nicht, stellte sich heraus.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat heute zwei Beschwerden im Zusammenhang mit Demonstrationen der Querdenken-Bewegung am 8. November 2020 sowie täglich vom 9. bis 15. November 2020 jeweils in München zurückgewiesen. Dazu führte der BayVGH aus: „Der Veranstalter habe trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat nicht glaubhaft gemacht, dass er die angekündigten Versammlungen auf der Theresienwiese tatsächlich durchführen wolle. Anders als bei den bisherigen Versammlungen in München und der für den 7. November 2020 geplanten Versammlung in Leipzig würden Demonstrationen zwischen dem 8. und 15. November 2020 in München auf den einschlägigen Internetseiten und Social-Media-Kanälen der Querdenken-Bewegung nicht erwähnt. Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden.“
Unabhängig davon habe die Versammlungsbehörde die Versammlungen zu Recht verboten. Insofern verwies das Gericht auf seine Beschlüsse im Vorfeld der Versammlung der Querdenken-Bewegung am 1. November 2020 in München. Gegen die Beschlüsse des BayVGH gibt es kein Rechtsmittel. (BayVGH, Beschlüsse vom 7. November 2020, Az. 10 CS 20.2582 und 10 CS 20.2583)
(Erstmeldung 7.11.2020) Die Querdenken-Bewegung hatte für diesen Sonntag, 7.11.2020, eine Demonstration auf der Theresienwiese mit 120.000 Teilnehmern angemeldet. Dort sollte unter anderem das Ende der Pandemie gefeiert werden. Bereits im Antrag hatten die Coronaleugner deutlich gemacht, wie ihr „Hygienekonzept“ aussieht: Keinen Mund-/Nasenschutz, keine Abstände und gegenseitige Umarmung, wenn gewünscht.
Für München meldet das Robert-Koch-Institut an diesem Samstag einen neuen Rekordwert bei der Inzidenz. Gegenüber gestern ist sie um mehr als 20 Punkte auf 174,6 gestiegen. Dagegen wollten die Corona-Leugner das Ende der Pandemie groß verkünden. 120.000 Menschen sollten auf die Theresienwiese in München kommen. Um auf eine solche Zahl zu kommen, müssten die meisten aus dem Bundesgebiet anreisen.
Das KVR hat die Veranstaltung nicht genehmigt. Schon das irre Hygienekonzept alleine war Grund genug, die Demo zu untersagen. Auch die geplanten täglichen Veranstaltungen in der nächsten Woche in München hat die Behörde abgelehnt. Die Querdenker sind daraufhin vor das Verwaltungsgericht München gezogen. Dieses ist der Auffassung der Stadt München gefolgt. Es würden „voraussichtlich infektionsschutzrechtlich nicht vertretbare Gefahren“ von der Versammlung ausgehen, argumentiert das Gericht.
Hinter den provokanten Formulierungen in der Anmeldung, bei denen von vorne herein eine Ablehnung klar war, steckt System. Jetzt wird der Anwalt der Querdenker den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anrufen. Lehnt auch der ab, geht es weiter zum Bundesverfassungsgericht. Dort soll dann endgültig geklärt werden, ob es überhaupt Corona-Infektionen gibt. Denn die Querdenker lehnen es ab, den PCR-Test als Infektionsnachweis zu akzeptieren. Im Sinne des Infektionsschutzgesetzes gäbe es gar keine Infizierten, argumentieren sie.
Bereits vor eine Woche haben die Querdenker bei einer Kundgebung auf der Theresienwiese das KVR und die Polizei genarrt. Als die Versammlung mit 1.700 statt der 1.000 genehmigten Personen begann, erklärte der Versammlungsleiter, dass er die Kundgebung nicht eröffnen werde. Damit fiel auch das notwendige Verlesen der Auflagen weg. Dagegen wurde die Versammlung kurzerhand als Gottesdienst deklariert, für den im Freien keine Teilnehmer-Höchstgrenzen gelten. In den sozialen Medien gab es heftige Kritik an der Polizei, warum die offensichtlich mit falschem Etikett versehene Veranstaltung nicht abgebrochen wird, bei der auch Masken und Abstand keine Rolle spielten. Die Polizei schritt erst drei Stunden später ein, als der sogenannte Gottesdienst zum Konzert ausartete.