Bereits 300.550 Kontrollen hat die Münchner Polizei seit der Ausrufung des Katastrophenfalles wegen der Coronakrise am 15. März 2020 durchgeführt. Bislang wurden 9.286 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Verordnungen zur Eindämmung der Coronapandemie erstellt, davon 8.395 wegen der Ausgangsbeschränkung bis zu Aufhebung am 6. Mai 2020 und 114 wegen Missachtung der Maskenpflicht. 

Beschränkungen Coronakrise München - Polizeikontrolle Viktualienmarkt
Beschränkungen Coronakrise München – Polizeikontrolle Viktualienmarkt

(6.5.2020) +++ Seit dem 6. Mai 2020 gibt es in Bayern keine Ausgangsbeschränkung mehr wegen der Corona-Pandemie. Seit Inkrafttreten der Maßnahme am 24. März hat die Polizei knapp 8.400 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Ausgangsbeschränkung verhängt. Die letzten 28, die am 5.5.2020, 24 Uhr, ausgestellt wurden, sind in den genau 8.395 Vergehen enthalten. Insgesamt wurden gestern 45 Anzeigen aufgenommen, wovon 17 die Maskentragepflicht betroffen haben. 

Drei Anzeigen vom Montag betrafen ein Massagestudio in München-Haidhausen, wo ein Kunde von zwei Damen behandelt wurde. Beamte des Kommissariats 35 hatten es kontrolliert, weil dort Kundenverkehr zu beobachten war. Aufgrund der aktuellen Regelungslage in Bezug auf die Corona-Pandemie müssen Bordellbetriebe und andere Einrichtungen, in denen es nach Erkenntnissen der Polizei zum Teil auch zur verbotenen Ausübung von Prostitution kommen kann, geschlossen sein.

Die Beamten trafen dort auf einen 62-jährigen Münchner, der gerade das Studio verlassen hatte. Er gab an, dort eine Massage erhalten zu haben. In den Betriebsräumlichkeiten befanden sich zwei Frauen (45 und 48 Jahre alt, beide mit Wohnsitzen in München), die nach den ersten Ermittlungen dort die Massage durchgeführt hatten. Alle drei wurden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. 

(5.5.2020) +++ Am 4. Mai 2020 hat die Polizei in München die Kontrollen wieder deutlich verstärkt. 7.900 Überprüfungen haben stattgefunden. Die Anzeigen wegen des Verstoßes gegen die Beschränkungen wegen der Coronakrise hielten sich aber in Grenzen. 71 Personen wurden angezeigt, davon betragen 62 die Ausgangsbeschränkung und neun weigerten sich, den vorgeschriebenen Mund- und Nasenschutz in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Einzelhandelsläden zu tragen. 

Das Thema Versammlungen beschäftigt die Polizei zunehmend. So fanden am Montag zwei weitere genehmigte Veranstaltungen in der Innenstadt statt. In beiden Fällen mussten die Beamten einschreiten, weil die vorgeschriebene Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen und Wahrung des Mindestabstandes von Teilnehmern nicht eingehalten wurden. Die jeweiligen Versammlungsleiter mussten angewiesen werden, dafür zu sorgen. Bei der ersten Demo am Marienplatz schickte die Versammlungsleiterin 30 überzählige Personen weg. Am Stachus tanzten etwa 30 Teilnehmer der Demo außerhalb der Veranstaltungsfläche. Die Versammlungsleiterin reagierte auch hier sofort und konnte in der Folge einen ordnungsgemäßen Verlauf der Versammlung herstellen.

Die Münchner Polizei weist darauf hin, dass nach den aktuellen Infektionsschutz-Verordnungen in Bayern Versammlungen grundsätzlich verboten bleiben. Allerdings gibt es hier seit dem 4.5.2020 für die Kreisverwaltungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit,  Ausnahmegenehmigungen zu erteilen. Die Voraussetzungen sind wie folgt:
– Beschränkung der Teilnehmer auf bis zu 50 Personen
– die Wahrung des Mindestabstandes unter den Teilnehmern von mindestens 1,5 Meter
– die Versammlung findet ausschließlich stationär und unter freiem Himmel statt und
– die Dauer von 60 Minuten wird nicht überschritten. 

(3.5.2020) +++ 31 Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Infektionschutzgesetz hat die Münchner Polizei am Samstag gegen Demonstranten verhängt. Sie hielten sich bei einer Demo am Marienplatz trotz mehrfachen Durchsagen mit dem Lautsprecherwagen und Aufforderungen durch die Kommunikationsbeamten nicht an die Abstandsregeln. „Viele reagierten mit Unverständnis, das sie auch deutlich artikulierten.“, so Polizeisprecher Gordon Winkel vom Polizeipräsidium München. 

Es war eine angemeldete Versammlung auf dem Marienplatz, an der etwa 20 Personen teilgenommen hatten. Diese Demonstranten, die gegen die Verordnungen der Behörden zum Infektionsschutz wegen der Corona-Pandemie, hielten sich auch an die Abstandsregeln und die Demo lief nach Polizeiangaben störungsfrei ab. Rund um die genehmigte und abgetrennte Versammlungsfläche versammelten sich gegen 16 Uhr aber immer mehr weitere Demonstranten einer nicht genehmigten Versammlung. Am Ende waren es 200 Personen, die zudem die Abstandsregeln ignorierten. Sie wurden wiederholt von Kommunikationsbeamten und mit Lautsprecherdurchsagen auf die rechtliche Problematik einer nicht angemeldeten Versammlung hingewiesen und aufgefordert, den Marienplatz zu verlassen.  31 Personen, die sich beharrlich unkooperativ zeigten, wurden ab 16:45 Uhr wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt.

Viele der Demonstranten waren vom Max-Joseph-Platz zum Marienplatz gezogen. Dort fand bis 15.45 Uhr eine sogenannte Hygienedemo gegen die Corona-Maßnahmen mit 50 Personen statt. Unter den Teilnehmern befanden sich auch mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete. Rund herum versammelten sich nach Polizeiangaben weitere 320 Personen, die zumeist die Mindestabstände zueinander nicht einhielten. Sie wurden wiederholt von Kommunikationsbeamten und mit Lautsprecherdurchsagen auf die Einhaltung dieser Abstände hingewiesen. Auch hier vermisste die Polizei das Verständnis für die Infektionsschutzregeln, auf Anzeigen wurde aber hier noch verzichtet. 

(2.5.2020) +++ Eine Coronaparty hat die Polizei am 1. Mai 2020 in der Alfonsstraße in München-Neuhausen aufgelöst. Streifenbeamte stellten dort eine Menschenmenge von über 50 Personen fest, die dort feierten und meist die geforderten Mindestabstände zueinander einhielten. Ein 40-jähriger Münchner stand dabei auf dem Balkon einer Wohnung im ersten Obergeschoss, wo er Musik auflegte. Er wurde aufgefordert die Musik auszuschalten, was er umgehend befolgte. Einige der anwesenden feiernden Personen verließen daraufhin sofort die Örtlichkeit. Von den anderen ca. 20 Personen wurden die Personalien erhoben. Der 40-Jährige, der die Musik abspielte, wurde wegen dem Veranstaltungsverbot nach der Verordnung zum Infektionsschutzgesetz angezeigt. 

(1.5.2020) +++ Weil vielen Benutzern öffentlicher Verkehrsmittel nicht klar ist, dass die Maskenpflicht nicht nur in Bussen und Bahnen gilt, sondern auch an Haltestellen und in Bahnhöfen, weist die Polizei nochmal darauf hin. Dies gilt auch für Bereiche, an denen es eine
Mischnutzung von Fern- und Nahverkehr gibt, wie im Zwischengeschoss am Hauptbahnhof. Ansonsten lobt sie die Münchner und Münchnerinnen, weil sie die Trageverpflichtung eines Mund- und Nasenschutzes in S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn und Bussen überwiegend befolgen. 

Am Donnerstag wurden in München  27 Anzeigen wegen Verstößen gegen die Maskentragepflicht erstellt, gesamt bisher in den letzten drei Tagen 59. Am 30.4.2020 führte die Polizei 5.200 Überprüfungen durch. Dabei wurden insgesamt 146 Verstöße angezeigt, davon 115 wegen Verletzung gegen die Ausgangsbeschränkung.

(29.4.2020) +++ Seitdem die Bedeckung von Mund und Nase in Bayern in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Haltestellen und in Bahnhöfen sowie von Kunden und Angestellten im Einzelhandel Pflicht ist, hat die Münchner Polizei ein Auge darauf, ob die Maskenpflicht eingehalten wird. In den ersten Tagen sollen die Beamten nach den Worten von Innenminister Joachim Herrmann vor allem aufklären, aber bei renitenten Personen das Verhalten auch ahnden. Am Montag wurden vier und am Dienstag acht Anzeigen aus diesem Grund ausgestellt. Am Dienstag wurden insgesamt 81 Anzeigen aufgenommen, wovon 70 die Verletzung der Ausgangsbeschränkungen betrafen. 

Einen anderen Einsatz mit Bezug auf Corona hatten die Beamten in einer Münchner Klinik. Dort wurden irgendwann im Zeitraum vom Sonntag, 26. April bis Dienstag 30. April mehrere Liter Desinfektionsmittel geklaut. Einen konkreten Tatverdacht gibt es bislang nicht. Die Kriminalpolizei ermittelt in dem Fall. 

(23.4.2020) +++ Erstmals seit Einführung der Beschränkungen wegen der Coronakrise wurden an einem Tag weniger als 100 Anzeigen verhängt. Am Mittwoch wurden insgesamt 6.100 Kontrollen durchgeführt. Dabei wurden 92 Anzeigen geschrieben, die alle die Ausgangsbeschränkung betroffen haben. 

Ein Fall betrifft dabei die Feierlaune von Jugendlichen in München-Perlach. Am Donnerstag gegen 0.15 Uhr wurde der Polizei mitgeteilt, dass sich eine Gruppe von 10 Personen auf dem Bolzplatz in der Heinrich-Lübke-Straße getroffen habe und dort laut feiern würde. Mehrere Streifen der Münchner Polizei wurden dort hin geschickt und konnten noch vier Personen, alle mit Wohnsitzen in München, zwischen 17 und 19 Jahre alt, antreffen. Die Beamten stellten fest, dass sie dort alkoholische Getränke konsumierten und laute Musik hörten. Sie lebten an verschiedenen Wohnsitzen in München und hatten keinen triftigen Grund für den dortigen Aufenthalt. Sie erhielten Platzverweise und wurden wegen eines Verstoßes nach dem Infektionsschutzgesetz angezeigt. 

(22.4.2020) +++ 7.500 Kontrollen führte die Polizei am Dienstag durch. Dabei wurden 111 Verstöße festgestellt, wovon 109 die Ausgangsbeschränkungen betrafen. 

In der Nacht von Dienstag auf Mittwoch fuhr eine Streife zu einem Mehrfamilienhaus in der Krumpterstraße in Untergiesing, da es eine Beschwerde wegen Lärmbelästigung gab. Die Beamten trafen in einer Wohnung vier Personen an.  Der 27-jähriger Bewohner hatte drei Gäste eingeladen, die woanders gemeldet waren (zwei Münchner 25 und 29 Jahre alt und ein 22-Jähriger aus dem Landkreis Dachau). Die drei Besucher erhielten Platzverweise und sie wurden wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt.

(21.4.2020) +++ Bei 6.400 Kontrollen wurden am 20. April 2020 161 Verstöße angezeigt. Einen Fall vom vergangenen Freitag berichtet die Polizei am Dienstag: Im Rahmen der geltenden Allgemeinverfügung sind auch alle Bordellbetriebe in München geschlossen. Die Einhaltung dieses Verbots wird von der Münchner Kriminalpolizei entsprechend kontrolliert. Im Rahmen einer solchen Kontrolle wurde am Freitag,
17. April 2020 gegen 21.45 Uhr festgestellt, dass eine 22-jährige rumänische Prostituierte aus einem geschlossenen Bordellbetrieb im Münchner Norden mit einem Taxi wegfuhr.

Die Fahrt ging anschließend nach Bogenhausen, wo die Prostituierte schließlich ausstieg und in ein Mehrfamilienhaus ging. Als sie das Wohnhaus kurze Zeit später wieder verließ, wurde sie von den Kriminalbeamten angesprochen und kontrolliert. Im Rahmen des Gespräches gab die 22-Jährige von sich aus zu, dass sie soeben bei einem Freier sexuelle Handlungen gegen Entgelt durchgeführt hatte. Die Personalien dieses Kunden konnten durch die Beamten vor Ort ebenfalls ermittelt werden. Die 22-Jährige wurde wegen verbotener Prostitution und Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Gegen den 54-jährigen Freier wird gegenwärtig die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz geprüft. 

Die Polizeibilanz zur Coronakrise bis 19. April 2020 ist hier zu finden