Der Waffenhändler Philipp K. wurde am Freitag vom Landgericht München zu sieben Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Er hatte 2016 dem 18-jährigen David S. die Pistole verkauft, mit der er im OEZ in München neun Menschen ermordete und sich dann selbst erschossen hatte. Das Gericht folgte dem Antrag der Angehörigen der Opfer nicht, dass er zu wegen Beihilfe zu Mord verurteilt wird.
Das Landgericht München I. hat am 19. Januar 2018 den Waffenhändler Philipp K. zu sieben Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung in neun Fällen verurteilt. Damit wurde erstmals ein Waffenhändler mitverantwortlich für eine Tat gemacht, der illegal eine Waffe verkauft hat, mit der gemordet wurde. Der 33-Jährige hatte 2016 dem OEZ-Amokläufer David S. die Pistole „Glock 17“ und 450 Schuss Munition über das Darknet verkauft, mit der dieser neun Menschen umgebracht hat. Der 18-Jährige hatte sich bei seiner Tat gezielt Jugendliche mit Migrationshintergrund ausgesucht, weil wegen Mobbings Hass gegen diese Bevölkerungsgruppe hegte.
Der Staatsanwalt hatte 7 Jahre und zwei Monate Haft gefordert. Die Verteidigung von K. plädierte für eine Verurteilung von dreieinhalb Jahre Haft. Die Angehörigen der Opfer als Nebenkläger wollten eine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord. Sie warfen dem Waffenhändler aus dem rechtsradikalen Umfeld vor, dass er eingeweiht gewesen sei, dass der Amokläufer gezielt Menschen mit Migrationshintergrund ermorden wollte. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht. Es glaubte den Aussagen des Angeklagten, dass er die Pistole nie an S. verkauft hätte, wenn er gewusst hätte, dass dieser einen Massenmord begehen würde.