Oberbürgermeister Dieter Reiter hat am Montag zur Ausrufung des Katastrophenfalles für den Freistaat Bayern Stellung genommen und die Auswirkungen für München präzisiert.
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie hat der Freistaat am 16. März 2020 für Bayern den Katastrophenfall ausgerufen. Oberbürgermeister Dieter Reiter erläutert, was das für München bedeutet: „Zuerst einmal möchte ich nachdrücklich betonen, dass wir eine Gesundheitskrise, aber keine Versorgungskrise haben. Es gibt überhaupt keinen Grund für Hamsterkäufe. Meine dringende Bitte an die Münchnerinnen und Münchner lautet: Bleiben Sie ruhig und besonnen, dann wird es auch keine leeren Regale in den Supermärkten mehr geben.
Die gesundheitliche Lage ist ernst und ich versichere Ihnen, dass wir – in enger Abstimmung mit dem Freistaat – alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen werden, um eine weitere Ausbreitung des Coronavirus zumindest zu verlangsamen. Helfen auch Sie hier bitte mit, indem Sie sich genau überlegen, welche Aktivitäten und sozialen Kontakte jetzt wirklich unverzichtbar sind. Und achten Sie besonders auf den Schutz von älteren Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen, für die eine Ansteckung mit dem Coronavirus ein besonders hohes Gesundheitsrisiko birgt.“
Mit der Ausrufung des Katastrophenfalls werden einschneidende Maßnahmen ergriffen:
So sind ab Dienstag, 17. März 2020, – zunächst für 14 Tage – alle öffentlichen Veranstaltungen untersagt und alle Freizeiteinrichtungen werden geschlossen. Darunter fallen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser.
Ab Mittwoch, 18. März, sind auch die Gastronomiebetriebe geschlossen – ausgenommen sind Speiselokale und Betriebskantinen, die von 6 bis 15 Uhr geöffnet haben dürfen. Der Abstand zwischen den Gästen muss hier mindestens 1,5 Meter betragen und es dürfen sich in den Räumen nicht mehr als 30 Personen aufhalten. Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen beziehungsweise. die Auslieferung ist jederzeit zulässig. Weiter ausgenommen sind Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden.
Ebenfalls ab Mittwoch geschlossen werden die Ladengeschäfte des Einzelhandels – mit Ausnahme aller Geschäfte, die der täglichen Versorgung dienen: Offen bleiben der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Banken, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Filialen der Deutschen Post AG, Tierbedarf, Bau- und Gartenmärkte, Tankstellen, Reinigungen und der Online-Handel. Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, werden für diese Geschäfte die Öffnungszeiten ausgeweitet: von Montag bis Samstag auf 22 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 12 bis 18 Uhr.
Um die wirtschaftlichen Auswirkungen abzufedern, hat der Freistaat einen finanziellen Rettungsschirm für Gastronomie, Handel und Veranstalter angekündigt.
Darüber hinaus wird die Stadt dafür Sorge tragen, dass die Münchnerinnen und Münchner mit dieser Situation nicht alleine gelassen werden.
OB Reiter: „Ich habe das Sozialreferat beauftragt, schnell und unkompliziert Hilfe zu organisieren, wenn jemand jetzt zum Beispiel Unterstützung beim Einkaufen braucht oder kurzfristig in finanzielle Nöte kommt und seine Miete oder Lebensmittel nicht mehr zahlen kann. In Kürze soll es dazu eine eigene Hotline geben. Bis dahin kann sich jeder, der jetzt rasch Hilfe benötigt, an die Sozialbürgerhäuser wenden.
Ich appelliere an die Arbeitgeber, auf den bayerischen Rettungsschirm zu vertrauen und ihre Arbeitnehmer jetzt nicht im Regen stehen zu lassen. Und die Vermieter bitte ich herzlich, sehen Sie bei kurzfristigen Mietrückständen von Kündigungen ab.“
OB Reiter wird am Dienstag an der Kabinettssitzung des Freistaats teilnehmen und anregen, dass auf die jetzt zu erwartenden kurzfristigen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt schnell und unbürokratisch reagiert wird. OB Reiter: „Ich habe zum Beispiel schon Hilferufe von Mitarbeitern in der Gastronomie vernommen, die einfach gekündigt werden. Andererseits werden Lieferdienste jetzt sicher dringend mehr Mitarbeiter brauchen. Ich schlage vor, dass hier Job-Börsen eingerichtet werden, damit schnell auf neue Arbeitsplätze vermittelt werden kann.“
OB Reiter hat außerdem das Kreisverwaltungsreferat beauftragt, schnellstmöglich zu klären, welche Genehmigungen, Erlaubnisse oder andere Behördenangelegenheiten jetzt automatisch verlängert werden können, um den Münchnerinnen und Münchnern in dieser Situation Behördengänge zu ersparen.
Die OB-Stichwahl wird am 29. März 2020 als reine Briefwahl durchgeführt. Alle Wahlberechtigten erhalten vom Wahlamt ihre Unterlagen dafür automatisch zugeschickt.