Am 11. Januar 2021 sind neue Regeln in Kraft getreten. Was das an Auswirkungen für die Münchnerinnen und Münchner hat, ist hier zusammengefasst. Die wichtigsten Änderungen: Private Zusammenkünfte nur noch mit einer weiteren Person, Distanzunterricht in Schulen und ab Mittwoch erst mal keine Tagesausflüge mehr an den Tegernsee. Seit heute darf aber wieder telefonisch oder online vorbestellte Ware beim Handel abgeholt werden.
Aufgrund der nach wie vor zu hohen Corona-Infektionszahlen und vor dem Hintergrund der Gefahr, die von der deutlich ansteckenderen Virus-Variante aus Großbritannien (B.1.1.7) droht, haben sich Bund und Länder auf einen bundesweiten Lockdown geeinigt, der nun bis 31. Januar 2021 verlängert und verschärft wird.
Am 11. Januar tritt die Verlängerung des Corona-Lockdowns mit neuen Regeln in Kraft: Private Zusammenkünfte sind begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und maximal eine weitere Person sowie zugehörige Kindern bis einschließlich drei Jahren. Die Schulen sind im Distanzunterricht gestartet, für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen wird eine Notbetreuung angeboten. Auch in den Kitas wird nur eine Notbetreuung angeboten. Vorbestellte Ware kann jetzt unter Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in Ladengeschäften vor Ort abgeholt werden. Und was Tagesausflüge betrifft: Weil im Landkreis Miesbach die Inzidenz über 200 ist, sind ab Mittwoch Tagesauflüge beispielsweise zum Spitzingsee oder Tegernsee nicht mehr erlaubt.
Private Zusammenkünfte sind begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und maximal eine weitere Person sowie zugehörige Kindern bis einschließlich drei Jahren. Ausgenommen ist die wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaft, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
Die bayernweite Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr gilt auch weiterhin. Wie bisher ist auch das Verlassen der Wohnung nur aus triftigen Grund z.B. für die Berufsausübung, zum Einkaufen oder für Besuch und Sport und Bewegung im Rahmen der Kontaktbeschränkung erlaubt.
Würde die vom Robert-Koch-Institut für München gemeldete 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 200 überschreiten, wären touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Stadt hinaus untersagt. Momentan gilt diese Regel nicht, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei 166. Allerdings sind touristische Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach (Tegernsee, Miesbach, Schliersee, Bayerischzell) ab Mittwoch nicht mehr erlaubt, weil die Inzidenz dort bei über 200 liegt. Das soll auch für den Landkreis Berchtesgadener Land eingeführt werden.
Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder bleiben geschlossen. Für Eltern, die ihre Kinder nicht selbst betreuen können, wird eine Notbetreuung eingerichtet.
Eine wechselseitige, unentgeltliche, nicht geschäftsmäßige Beaufsichtigung für Kinder unter 14 Jahren in einer festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaft, ist möglich, wenn sie Kinder aus höchstens zwei Hausständen umfasst.
An allen Schulen und Jahrgangsstufen gibt es bis Ende Januar keinen Präsenz-, sondern nur Distanzunterricht. Für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen wird eine Notbetreuung angeboten. Die ursprünglich für 15.-19. Februar geplanten Faschingsferien entfallen.
Neu im Bereich Handel ist, das telefonisch oder online vorbestellte Ware kann unter Einhaltung der Schutz- und Hygienekonzepte in Ladengeschäften vor Ort abgeholt werden darf.