Zollfahnder haben in der vergangenen Woche bei einem 32-jährigen Münchner unter anderem über 2.000 Stück Ecstasy Tabletten sowie 1.200 LSD Trips beschlagnahmt und dabei eine außergewöhnliche Sammlerleidenschaft festgestellt. Aufgeflogen ist er, weil er sich Ecstasy Tabletten aus Holland bestellt hat.
Der ledige Angestellte hat wohl ein Faible für die Vielfalt der auf dem illegalen Markt verfügbaren Drogen. Allerdings ohne diese seinen eigenen Angaben zufolge selbst zu konsumieren. Er beschaffte sich und häufte überwiegend synthetische Drogen in Form von Tabletten, Pillen oder Pulvern an, wie andere Briefmarken oder Münzen sammeln.
Das in dieser Hinsicht gut 350 Positionen umfassende Sicherstellungsverzeichnis enthält mitunter rund 100 Stoffe wie zum Beispiel Amphetamin, Crystal, Ketamin, Kokain, MDMA, Meskalin und vieles andere mehr, die der Beschuldigte in akribisch beschrifteten Glasröhrchen aufbewahrte. Daneben waren tütchenweise Ecstasy Pillen mit rund 40 unterschiedlichen Motiven vorgefunden worden.
Außerdem stellten die Ermittler bei dem Beschuldigten eine Geldkassette mit 10.000 Euro Bargeld, zwei Würgehölzer – sog. Nunchakos – und ein Buschmesser sicher.
Aber damit noch nicht genug: Er verfügte zudem über Tablettiermaschinen und Stempel, wie sie unter anderem zur Herstellung und Kennzeichnung von Pillen oder Tabletten dienen. Zu guter Letzt fanden die Zollfahnder im Keller des Tatverdächtigen noch 20 original verpackte Smartphones eines namhaften Herstellers. Wie er an diese Geräte gelangte und ob es sich dabei evtl. um Hehlerware oder Fälschungen handeln könnte, wollte er nicht preisgeben.
Auf den Beschuldigten wurde der Zoll aufmerksam, als ein aus den Niederlanden an ihn adressiertes Postpaket Anfang dieses Jahres kontrolliert worden ist und dabei 250 Ecstasy Tabletten zum Vorschein kamen. Mit einem Postbeschlagnahmebeschluss gelang es zudem, zwei weitere an ihn gerichtete Paketsendungen mit je 100 Ecstasy Tabletten abzufangen und sicherzustellen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I ist noch am Tag der Durchsuchung Haftantrag gestellt worden, dem der Ermittlungsrichter auch stattgegeben hat.
Neben den Ermittlungen wegen Verdachts von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und Neue-psyochaktive-Substanzen-G