München: Zwei Polizeibeamte bei der Sicherstellung eines illegalen Hundes verletzt

Wegen Tollwut-Gefahr sollte am Mittwoch ein Hund sichergestellt werden, der illegal aus Rumänien eingeführt worden ist. Der rabiate Hundebesitzer wehrte sich dagegen und verletzte zwei Polizeibeamte. 

Symbolbild illegale Welpen Quelle Foto Polizei München
Symbolbild illegale Welpen Quelle Foto Polizei München

Am Mittwoch, 21. August 2019, gegen 16:45 Uhr, wurde die Münchner Polizei vom Veterinäramt um eine Amtshilfe bei der Sicherstellung eines Hundes gebeten. Der Hund war widerrechtlich nach Deutschland eingeführt worden und musste in Quarantäne genommen werden. 

Der 56-jährige Hundehalter zeigte sich im Vorfeld der Maßnahme uneinsichtig und unkooperativ und deshalb sollte die Sicherstellung mit Unterstützung der Polizei durchgeführt werden.  Als die Beamten und die Mitarbeiter des Veterinärsamtes gegen 17 Uhr an dem Mehrfamilienhaus in der Tratzbergstraße in München Großhadern eintrafen, wollte der 56-Jährige ein Betreten des Treppenhauses verhindern. Im Verlaufe des Gespräches wurde er immer aggressiver und von den Beamten zur Seite geschoben, damit die Sicherstellung durchgeführt werden konnte. Dabei wehrte er sich und er musste überwältigt und gefesselt werden. 

Bei den Widerstandshandlungen des 56-Jährigen wurden zwei Polizeibeamte verletzt. Einer der beiden musste aufgrund einer Handverletzung im Krankenhaus ambulant behandelt werden. Er ist momentan nicht dienstfähig. 

Der 56-Jährige wurde wegen eines Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und einer Körperverletzung angezeigt. Nach der Anzeigensachbearbeitung wurde er wieder entlassen. Der Hund konnte vom Veterinäramt mitgenommen werden und er wurde für die Quarantäne ins Tierheim gebracht. 

Der Hundewelpe war entgegen den tierseuchenrechtlichen Vorgaben ohne gültige Tollwutimpfung von Rumänien nach Deutschland geschmuggelt worden. Ungeimpfte Hunde mit ungewisser Herkunft tragen ein Ansteckungsrisiko in sich und können, falls sie infiziert sind, die Krankheit auf andere Tiere oder Menschen übertragen. Im vorliegenden Fall sind aus Sicht des Veterinäramts eine Tollwut-Quarantäne im Tierheim München und die Tollwut-Schutzimpfung die einzig angemessenen und praktikablen Maßnahmen, um ein potentielles Ansteckungsrisiko für andere Tiere und Menschen mit großer Wahrscheinlichkeit zu vermeiden. Daher wurde vom Städtischen Veterinäramt München Sofortvollzug angeordnet und der Hund vorläufig sichergestellt. 

Um Tiere aus dem Ausland nach Deutschland einzuführen, müssen tierseuchenrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Aus dem EU-Ausland müssen die Tiere mittels Transponder gekennzeichnet sein, sie müssen über eine gültige Tollwutimpfung verfügen und es muss ein ordnungsgemäß ausgefüllter und ausgestellter EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Wer hiergegen verstößt, handelt ordnungswidrig. 

Bei Tierschutzverstößen wird fallspezifisch gehandelt. Falls tierseuchenrechtliche Bestimmungen nicht eingehalten wurden, werden die Tiere in der Tollwutquarantäne des Münchner Tierheims in Riem der Quarantäne unterzogen. Solche Verstöße treten oft im Zusammenhang mit illegalem Welpenhandel auf.  Im Jahr 2018 wurden 37 Welpen sichergestellt und in Tollwutquarantäne gebracht.