Einem 42-jährigen Lastwagen-Fahrer wurde schon vor zwei Monaten der Führerschein wegen Drogendelikten abgenommen. Das hinderte ihn nicht, weiterhin einen Muldenkipper zu steuern. Als er jetzt von der Polizei kontrolliert wurde, tauchte auch noch ein Haftbefehl auf.
Am Dienstag, 25. Oktober 2016, wurde der 42-jährige Fahrer eines 16 Tonnen Muldenkippers in der Neuherbergstraße in München von der Verkehrspolizei (Verkehrspolizeiinspektion – Verkehrs- überwachung) kontrolliert. Vor Ort konnte der Mann keinen Führerschein vorweisen. Er habe ihn zu Hause vergessen, war seine erste Aussage. Ermittlungen ergaben dann, dass der Fahrer des LKW seit August diesen Jahres ein Fahrverbot und seit September eine komplette Entziehung der Fahrerlaubnis hat. Grund dafür waren Drogendelikte.
Außerdem bestanden mehrere Haftbefehle gegen den Fahrer. Nach Auswertung der Fahrerkarte und des elektronischen Kontrollgerätes des Lasters, können dem Fahrer nun 37 Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie andere Verkehrsordnungs-wdrigkeiten wie zum Beispiel Verstoß gegen das Sonntagsfahrverbot nachgewiesen werden. Das Straßenverkehrsgesetz sieht für die Straftat des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eine Geld- oder Haftstrafe vor. Den Gang in die Vollzugsanstalt wegen der schon bestehenden Haftbefehle konnte der Lkw – Fahrer durch Zahlung von 2700 € jedoch vorerst abwenden.