Ein 37-jähriger Vater hat am vergangenen Samstag seiner 12-jährigen Tochter Drogenpilze gegeben. Nach dem Verzehr war das Mädchen nicht mehr ansprechbar und der Notarzt musste gerufen werden. Der Vater verweigerte die Behandlung des Kindes, worauf die Rettungskräfte die Polizei rufen mussten. Der Vater wird sich wegen dem Überlassen von Drogen an Minderjährige vor Gericht verantworten müssen. In Haft kam er nicht, weil er über einen festen Wohnsitz verfügt.
Am Samstag, 18. Juni 2016, gegen 18. Uhr, besuchte eine 12- Jährige ihren 37-jährigen Vater. In seiner Wohnung in München-Ramersdorf gab der Vater seiner Tochter psilocybinhaltige Pilze für den Konsum. Nachdem das Mädchen die Magic Mushrooms gegessen hatte, fiel sie in einen komatösen Zustand und war nicht mehr ansprechbar. Die Großmutter des Mädchens, bei der ihr Vater wohnt, verständigte den Notarzt. Der selbst unter dem Einfluss von Betäubungsmittel stehende Vater verweigerte zunächst die Behandlung seiner Tochter. Daraufhin informierten die Rettungskräfte die Polizei, um eine ärztliche Behandlung durchzusetzen. Das 12-jährige Mädchen wurde in ein Krankenhaus eingeliefert und konnte mittlerweile wieder entlassen werden.
Die Polizeibeamten des Rauschgiftkommissariats (Kommissariat 83) fanden später in der Wohnung diverse psychoaktive Substanzen (Badesalze, Verpackungsmaterialien, eine Feinwaage und leere Verpackungen der Psilocybinpilze). Nach bisherigem Ermittlungsstand muss davon ausgegangen werden, dass der 37-Jährige mit sogenannten Badesalzen Handel treibt. Ob es sich hierbei um Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes handelt, muss ein in Auftrag gegebenes labortechnisches Gutachten ergeben.
Der 37-Jährige wurde wegen eines Verbrechens des Überlassens von Betäubungsmittel an Minderjährige dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Da der Mann über einen festen Wohnsitz in München verfügt und keine Fluchtgefahr besteht, wurde er vom Ermittlungsrichter aus der Haft entlassen.
Warnhinweis der Münchner Polizei:
Einige Pilzarten, die mit Psilocybin und Psilocin halluzinogene Wirkstoffe enthalten, werden missbräuchlich als Rauschdrogen verwendet. Dabei fallen Pflanzen und Pflanzenteile mit diesen Wirkstoffen unter das Betäubungsmittelgesetz.
Der Umgang mit diesen illegalen Drogen, die in der Rauschgiftszene auch „Psylos“ oder „Magic Mushrooms“ genannt werden, ist strafbar. Gebräuchlichste Konsumform ist der Verzehr getrockneter Pilze als Beigabe zu Speisen oder als Teeaufguss. Die getrockneten Pilze können auch mit Tabak geraucht oder als Pulver in Getränke gemischt werden. Die halluzinogene Wirkung ist mit der von LSD vergleichbar, hält aber nicht so lange an. Es kommt zu starken euphorischen Zuständen mit Veränderung des Seh- und Hörempfindens sowie bei der Wahrnehmung von Farben und Zeitgefühl. Konsum von Alkohol kann die Wirkung erheblich steigern. Häufiger Konsum führt zur Toleranzbildung, bei der die nachlassende Wirkung auch durch eine Steigerung nicht zu beseitigen ist. Psychisch labilen Konsumenten drohen Panik- und Angstzustände. Verwechslungen mit anderen, auch giftigen Pilzarten, sind möglich. „Legal Highs“ rufen bei den meisten Konsumenten heftige Rauschzustände hervor. Unter den Namen Badesalz, Raumluftverbesserer oder Pflanzendünger, wird die Modedroge in Tablettenform oder als Pulver vertrieben. Die genaue Zusammensetzung dieser synthetischen Drogen ist meist nicht bekannt und macht es aus diesem Grund besonders gefährlich.