Am Sonntag, 9.8.2015, verursachte ein 60-Jähriger in München-Trudering einen Verkehrsunfall. Anschließend flüchtete er. Seine Fahrt endete, nachdem sein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit aus der Kurve getragen wurde an einem Müllhäuschen.
(10.8.2015) Am Sonntag gegen 16.55 Uhr fuhr ein 60-jähriger Mann die Wasserburger Landstraße stadteinwärts. Als die Ampel an der Kreuzung zur Bajuwarenstraße auf Rotlicht schaltete, hielten die vor ihm fahrenden Fahrzeuge an. Offensichtlich aufgrund seiner Alkoholisierung erkannte der 60-Jährige die Situation zu spät und fuhr leicht mit seinem Pkw Skoda auf das vor ihm fahrende Honda-Motorrad auf, welches wiederum auf den davorstehenden BMW geschoben wurde. Obwohl beide Fahrzeuge beschädigt wurden, flüchtete der Skoda-Fahrer von der Unfallstelle, ohne seine Personalien anzugeben. Seine Flucht führte ihn zunächst über die Bajuwarenstraße in Trudering stadtauswärts. Ein unabhängiger Zeuge nahm dabei die Verfolgung mit seinem Pkw auf.
Nach etwa 300 Meter in der Bajuwarenstraße gelang es schließlich, das Fahrzeug des Unfallflüchtigen anzuhalten. Der 60-Jährige beschleunigte anschließend plötzlich sein Fahrzeug, so dass der 72-jährige Zeuge sich nur mit einem Sprung zur Seite retten konnte, um nicht von diesem erfasst zu werden. Anschließend flüchtete der Unfallfahrer mit erhöhter Geschwindigkeit durch mehrere Straßen des angrenzenden Viertels, wobei er mehrere Rotlicht zeigende Ampeln missachtete.
Als er schließlich von der Wasserburger Landstraße stadtauswärts nach rechts in die Feldbergstraße abbiegen wollte, verlor er aufgrund der überhöhten Geschwindigkeit und seiner Alkoholisierung die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach links von der Fahrbahn ab. Dort prallte er frontal gegen zwei Verkehrszeichen, die Gartenzäune zweier Anwesen sowie ein Mülltonnenhäuschen.
Der Unfallfahrer blieb unverletzt, war jedoch stark alkoholisiert. Durch den verständigten Richter wurden eine Blutentnahme sowie die Sicherstellung des Führerscheines angeordnet. Aufgrund dessen, dass der Unfallfahrer keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, wurde die vorläufige Festnahme angeordnet und der Beschuldigte schließlich der Haftanstalt überstellt. Es entstand nach Schätzungen der Polizei ein Gesamtschaden von etwa 11.400 Euro.