München: SWAT Faschingskostüm und Softair Pistole lösen Polizei-Großeinsatz aus

Während der Sicherheitskonferenz mit einer vermeintlich schusssicheren Weste und einer täuschend echt aussehenden Pistole am Gürtel am Ostbahnhof in München herumzulaufen, ist keine gute Idee. So geschehen am Sonntagvormittag, was einen größeren Einsatz der Polizei ausgelöst hat. Die Bundespolizei bittet jetzt inständig darum, dass man auf solche Faschingskostüme und die dazu gehörigen Accessoires in der Öffentlichkeit verzichten sollte.

Softair-Pistole im Fasching Quelle Foto Bundespolizei
Softair-Pistole im Fasching
Quelle Foto Bundespolizei

„Verkleidungen im Fasching sind normal und gewollt, je echter wirkend desto besser. Doch seit einigen Monaten sind die Menschen – speziell auch in München – sehr besorgt, wenn sie im öffentlichen Raum auf für sie nicht zuordenbare Personen treffen, die offen Waffen tragen. „,  so reagiert Bundespolizei-Sprecher Wolfgang Hauner auf auf eine Vorfall vom vergangenen Sonntag am Münchner Ostbahnhof. Hoch sensibilisiert ist auch die Polizei, wenn es solche Meldungen gibt. Vor allem, wenn wie in den vergangenen Tagen auch noch die Sicherheitskonferenz in der Stadt stattgefunden hat, wo höchste Alarmbereitschaft angesagt war. 

Der Bundespolizei wurde am 19. Februar 2017 gegen 10:30 Uhr von mehreren Passanten ein Mann gemeldet, der sich mit dunkler Pistole und schwarzer, schusssicherer Weste und schwarzem Basecap am Ostbahnhof war. Daraufhin stellten ihn zwei Streifen sowie andere Einsatzkräfte der Polizei, die wegen der Sicherheitskonferenz am Ostbahnhof stationiert waren. 

Es handelte sich dabei um einen 26-Jährigen, der auf dem Weg zu einer Faschingsveranstaltung war. Er trug, auch für die Beamten nicht auf den ersten Blick als solche erkennbar, eine dunkle Soft-Air Pistole offen am Gürtel. Dazu eine schwarze  mit der Aufschrift „S.W.A.T.“, die von der Optik her wie eine schusssichere Weste ausgesehen hat. Die SWAT-Aufschrift war auch auf dem schwarzen Basecap, das der Mann auf dem Kopf trug.

Die Weste und die Pistole sollten als Verkleidung für eine Faschingsparty dienen, zu der der Mann aus Ramersdorf unterwegs war. „Die Maßnahmen der Beamten waren am Sonntagmorgen sehr öffentlichkeitswirksam, da der 26-Jährige durch zwei Streifen sowie unter Hinzuziehung von Einsatzkräften, die sich anlässlich der Sicherheitskonferenz am Ostbahnhof befanden, gestellt worden war.“, erzählt Hauner weiter. Den 26-Jährigen, der von der Maßnahme der Beamten und deren Intensität selbst sehr überrascht war, erwartet nun eine Strafanzeige wegen Führens einer Anscheinswaffe gemäß § 42a Waffengesetz.

S.W.A.T. steht für Special Weapons And Tactics und ist eine Bezeichnung für taktische Spezialeinheiten der Polizei oder Sicherheitsbehörden, deren Mitglieder für polizeiliche Sonderlagen ausgebildet und ausgerüstet sind. Anscheinswaffen gemäß dem Waffengesetz, sind Gegenstände, Schusswaffen täuschend ähnlich sehen.  Sie dürfen nicht offen geführt werden und müssen in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Der Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 

Um Mißverständnisse und Anzeigen zu vermeiden, bittet die Bundespolizei bei solchen Verkleidungen, wie im vorliegenden Fall, auf dem Weg zu Faschingsveranstaltung eine Jacke darüber zu ziehen und Waffenatrappen in einem geschlossenen, undurchsichtigen Behältnis wie einer Tasche zu transportieren. Der Polizeisprecher rät: „Legen Sie bitte bei der Verkleidung, insbesondere wenn es um Sicherheitsbelange geht, immer einen hohen Maßstab an, damit Verwechslungen ausgeschlossen werden können. Verzichten Sie auf Waffen, die echten täuschend ähnlich sehen. So vermeiden Sie auch Gefahr für sich selbst.“