Am Montag hat im neuen Hochsicherheitsgerichtssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim in München die erste Gerichtsverhandlung stattgefunden. 17 Millionen Euro hat der Bunker gekostet, der danach gleich wieder geschlossen wurde. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass es Unzulänglichkeiten im Sanitärbereich der Haftzellen gebe.
„Eine gute Investition für ein Plus an Sicherheit in München und in ganz Bayern.“ hatte Bayerns Justizminister Dr. Winfried Bausback (CSU) den neuen Hochsicherheitsgerichtssaal in der Justizvollzugsanstalt Stadelheim bei der Eröffnung genannt. Nach nur einem Verhandlungstag liegt diese gute Investition allerdings schon wieder brach. Am Montag fand dort ein ein Prozess gegen neun Mitglieder der türkisch, kommunistischen TKP/ML statt, denen vorgeworfen wird, für diese terroristische Vereinigung eine halbe Million Euro gesammelt zu haben. Es hagelte heftig Kritik bei der ersten Verhandlung von den Verteidigern der Angeklagten. So wurde unter anderem bemängelt, dass die Toilette in einer Zelle keine Abtrennung habe. Außerdem wurde kritisiert, dass im Saal Kameras installiert seien, wodurch die Unterlagen der Verteidiger ausgespäht werden könnten. Bei der Nutzung des WLANs für die Verteidiger müssten diese den Nutzungsbedingungen der JVA zustimmen. Die Toilettenfrage wurde nun zum Anlass genommen, den Sitzungssaal wieder zu schließen. Die Sprecherin des Oberlandesgerichtes, Andrea Titz, hat am 16. November 2016 mitgeteilt, dass die Verhandlungen nun wieder bis auf Weiteres im Strafjustizzentrum in der Nymphenburger Straße stattfinden werden.
„Wie der Vorsitzende des 7. Strafsenats mit Verfügung vom 15. November 2016 ausführte, zeigten sich bei der ersten Nutzung des Gerichtsgebäudes in der Stettnerstraße 10 im Echtbetrieb im Bereich der Haftzellen Unzulänglichkeiten im Sanitärbereich, deren Nachbesserung geprüft werden muss. In der Zwischenzeit findet die Hauptverhandlung wieder im Sitzungssaal A 101 im Strafjustizzentrum statt. Über die Dauer etwaiger Nachbesserungsmaßnahmen können derzeit keine Prognosen abgegeben werden.“ so Titz weiter.
Die übrigen Einwände der Verteidigung würden allerdings nicht greifen, so die Gerichtsprecherin. Die Kameras im Sitzungssaal würden nur auf Anweisung des Senats für alle Verfahrensbeteiligten erkennbar eingeschaltet, eine heimliche Ausspähung der Verteidiger fände nicht statt. Der Zugang zum WLAN für die Verteidiger ist nunmehr auch ohne Zustimmung der Verteidiger zu ihnen etwa unbekannten Nutzungsbedingungen möglich.