In 200 Haushalte hat eine 59-jährige Unternehmerin Haushaltshilfen vermittelt, die als Scheinselbständige gearbeitet haben. Dadurch wurden den Sozialversicherungen 1,6 Millionen Euro vorenthalten. Die Unternehmerin wurde zu 1 Jahr und 8 Monate zur Bewährung verurteilt.
Neben der Freiheitsstrafe, zur Bewährung auf drei Jahre ausgesetzt wurde, erfolgte eine Geldauflage in Höhe von 20.000 Euro wegen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Pflegebereich.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München ermittelte gegen eine 59-jährige Frau wegen der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt im Pflegebereich. Dabei kristallisierte sich während des Ermittlungsverfahrens heraus, dass die Dame sich in sage und schreibe 1.617 tatmehrheitlichen Fällen strafbar gemacht hatte, indem sie über 200 Haushalten dabei half, 1,6 Millionen Euro gegenüber der Sozialversicherung vorzuenthalten.
Die Frau unterhielt im Zeitraum von 2008 bis 2012 ein Einzelunternehmen mit dem Zweck selbständige Haushaltshilfen aus Osteuropa an Privathaushalte in München zu vermitteln.
Soweit – so gut: Jedoch handelte es sich bei den Haushaltshilfen, welche hauptsächlich aus Rumänien stammten, gar nicht um Selbständige, wie auf ihrer Homepage angepriesen, sondern – wie sich im Laufe der Ermittlungen des Zolls herausstellte – um Haushaltshilfen mit Arbeitnehmereigenschaften. Für den Zoll ein klarer Fall von Scheinselbständigkeit.
„Sobald jemand als Arbeitnehmer tätig wird, muss derjenige auch zur Sozialversicherung angemeldet werden. Dies ist im vorliegenden Fall vollständig unterblieben und somit auch die damit verbundenen Zahlungen an die deutschen Sozialkassen“, so die Pressesprecherin des Hauptzollamt München, Marie Müller. Nur aufgrund eines Geständnisses und fehlender Vorstrafen der Frau konnte die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.