Mit einer Waffe in der Hand hat am Samstag, 5. März 2016 eine 50-jährige Münchnerin in München-Obersendling wahllos bedroht. Ein Warnschuss aus einer Polizeipistole sowie eine gezielter Schuss auf die Beine, der das Ziel verfehlte, konnte die flüchtende psychisch kranke Frau nicht stoppen. Sie konnte schließlich im U-Bahnhof Obersendling überwältigt werden. Bei der Waffe hat es ich um eine Softair-Pistole gehandelt.
Am Samstag, 5. März 2016 gegen 13.25 Uhr, wurde der Polizeinotruf darüber verständigt, dass in München-Obersendling in der Geltinger Straße eine Frau mit einer Schusswaffe unterwegs ist und wahllos andere Personen damit bedroht. Die vor Ort eintreffenden Streifenwägen trafen die Frau dann auch dort an. Sie ging von der Geltinger Straße aus über die Baierbrunner Straße und dort Richtung U-Bahn-Abgang Baierbrunner Straße 21 (U-Bahnhof Obersendling).
Als sie auf Ansprache nicht reagierte, wurde von einem Polizeibeamten ein Warnschuss abgegeben. Die Frau reagierte darauf aber nicht, sondern setzte unbeirrt ihren Weg fort. Kurz bevor sie die Treppe zur U-Bahn hinab ging, schrie sie dann noch, dass sie in die Stadt fahren würde und irgendjemand bestrafen würde. Zur Abwehr dieser konkreten Gefahr schoss der Polizeibeamte nun einmal gezielt auf die Beine der Frau. Der Schuss verfehlte sie jedoch und sie lief die Treppe zur U-Bahn hinab. Eine Gefahr für Unbeteiligte bestand bei dieser Schussabgabe nicht.
Die Frau wurde dann weiter verfolgt und schließlich am Bahnsteig des U-Bahnhofes gestellt. Dort konnte sie dann festgenommen werden. Es stellte sich heraus, dass es sich bei der augenscheinlichen Schusswaffe um eine Softairwaffe (< 5 Joule) gehandelt hat, die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Es stellte sich heraus, dass die Frau eine psychisch kranke 50-jährige Münchnerin ist. Bei der augenscheinlichen Schusswaffe handelte es sich um eine Softairwaffe (< 5 Joule), die einer echten Schusswaffe täuschend ähnlich sieht. Die 50-Jährige wurde aufgrund ihrer psychischen Erkrankung in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Die erforderlichen Ermittlungen wegen des polizeilichen Schusswaffengebrauchs wurden eingeleitet. Eine Gefährdung von Unbeteiligten bestand während der Schussabgabe nach dem bisherigen Ermittlungsstand nicht.