München: S-Bahn kracht beim Rangieren auf S-Bahn – Hoher Sachschaden

Am Montagabend rangierte eine 21-jährige Lokführerin im Betriebswerk München-Steinhausen. Dabei rammte sie mit 25 km/h einen stehenden S-Bahn-Zug. Dabei entstand an beiden S-Bahnen und dem Gleiskörper nach erster Schätzung ein Sachschaden von rund 200.000 Euro.

Rangierunfall S-Bahn München Steinhausen
Rangierunfall S-Bahn München Steinhausen
Quelle Foto Bundespolizei

Zwischen den Zeilen ist von der Bundespolizei zum Rangierunfall einer S-Bahn im Betriebswerk München-Steinhausen deutliche Kritik an der Deutschen Bahn zu lesen. Denn der Unfall mit dem immensen Sachschaden von 200.000 Euro wurde den Ermittlern erst einen Tag später gemeldet worden. „Sie nahmen den, mit deutlichem Zeitverzug gemeldeten Bahnbetriebsunfall erst gegen Dienstagmittag auf.“, steht in der Pressemeldung der Bundespolizei. 

Eine 21-jährige Triebfahrzeugführerin rangierte mit ihrer S-Bahn am 9. Dezember 2019 gegen 23:30 Uhr. Dabei übersah sie im Gleis 106 eine abgestellte S- Bahn. Ungebremst fuhr sie mit rund 25 Stundenkilometern auf die stehende S-Bahn auf. Die Bundespolizei vermutet nach ersten Ermittlungen Unachtsamkeit der Lokführerin. Bei dem Betriebsunfall entstand – nach ersten Schätzungen der Polizei – ein Sachschaden in Höhe rund von rund 200.000 Euro.

Da es sich um eine Leerfahrt ohne Reisende handelte, und auch die Triebfahrzeugführerin außer einem leichten Schock unverletzt blieb, entstand kein Personenschaden.

Die Ermittler der Münchner Bundespolizei sicherten mit den Spezialisten der Deutschen Bahn AG die Fahrdaten. Zudem wurde das Mobilfunktelefon der 21-Jährigen sichergestellt, um festzustellen, ob es zum Tatzeitpunkt eingeschaltet war. Bei dem Zusammenstoß wurde zudem der Gleis-Oberbau auf ca. 30 Metzer deformiert. An zwei S-Bahnen waren die Kupplungen erheblich beschädigt worden. Zudem wurden Sitzreihen im Inneren der S Bahn in Mitleidenschaft gezogen. Die Bundespolizei ermittelt gegen die 21-Jährige wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr.