Ein Rohrreiniger einer Sanitärfirma, der in der Wache der Bundespolizei am Hauptbahnhof am Dienstagnachmittag (29. Dezember) einen Notfall beheben sollte, wäre beinahe in Haft gegangen.
Die Toilette der Bundespolizei war verstopft. Deswegen war am 29. Dezember 2015 ein Sanitär-Notdienst verständigt worden. Als der externe Rohrreiniger sich gegen 16:25 Uhr in die Dienststelle begab, wurde er sicherheitsüberprüft. Dabei stellte sich heraus, dass der 30-Jährige von der Staatsanwaltschaft München I im September 2015 zur Festnahme ausgeschrieben worden war. Er hatte eine Geldbuße wegen einer Ordnungswidrigkeit (Verstoß gegen Pflegeversicherung) über 300 Euro bislang nicht beglichen.
Da er selbst den Betrag nicht aufbringen konnte ließen ihn die Bundespolizisten telefonieren. Erst nach mehreren Versuchen hatte er die geforderte Summe auftreiben können. Als das Geld hinterlegt war, konnte der Rohrreiniger die Wache freien Fußes wieder verlassen.
Trotz der Unannehmlichkeit hatte er zuvor allerdings den Beamten noch geholfen und die verstopfte WC-Anlage wieder in Gang gebracht. „Bei dem- oder denjenigen, die ihm finanziell aus der Patsche geholfen haben, kann sich der 30-Jährige nun bedanken, dass ihm über Sylvester eine 6-tägige Erzwingungshaft erspart geblieben ist. Gutes neues Jahr … kann man da nur wünschen.“, kommentierte dazu Polizeisprecher Wolfgang Hauner den Vorgang.