München: Reichsbürgerin fährt ohne Erlaubnis auf dem Areal der Deutschland GmbH

Bekanntlich ordnen die Reichsbürger die Bundesrepublik als GmbH ein. Trotzdem war am vergangenen Freitag eine Reichsbürgerin in München mit dem Auto auf dem Betriebsgelände von Deutschland in München unterwegs. Gegen eine Polizeikontrolle wehrte sie sich, nachdem sie angehalten wurde. Sie wurde, ebenso wie ihr Auto, erst mal vom Security-Personal der GmbH aus dem Verkehr gezogen. Da hier auch keinen Wohnsitz hat, musste sie außerdem eine Sicherheitsleistung leisten. 

Blaulicht Polizeiauto
Blaulicht Polizeiauto

Dumm gelaufen ist es am vergangenen Freitag für eine 44-jährige sogenannte Reichsbürgerin, die mit ihrem Auto verbotenerweise auf dem Areal der „Deutschland GmbH“ in München unterwegs war. Um 21 Uhr wurde sie von einer Polizeistreife in der Thalkirchner Straße in der Isarvorstadt zu einer Verkehrskontrolle angehalten. 

Im Verlauf dieser Kontrolle konnte sie keine Dokumente vorzeigen. Sie hatte weder einen Führerschein noch einen Wohnsitz in Deutschland. Der Abgleich ihrer persönlichen Daten mit dem polizeilichen Datenbestand ergab, dass gegen die 44-Jährige ein rechtskräftiges Fahrverbot bestand. Wegen des Verdachts eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis, wurde ihr die vorläufige Festnahme erklärt.

Das wollte die Dame nicht akzeptieren und weigerte sich, aus dem Auto auszusteigen. Sie wurde schließlich von den Beamten aus dem Pkw gebracht, wobei sie Widerstand leistete. Das Fahrzeug wurde abgeschleppt und zur Verwahrstelle gebracht.

Die Polizei vermutet, dass eine mögliche Motivation für ihr unkooperatives Verhalten bei der Kontrolle darin begründet ist, weil sie der sogenannten Reichsbürgerbewegung angehört, die die Bundesrepublik Deutschland nicht anerkennt. Nach der Anzeigenerstattung wegen eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis und eines Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte wurde sie nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft wieder entlassen. Allerdings musste sie dazu eine Sicherheitsleistung hinterlegen. Ob die Dame die Zahlung in Reichsmark angeboten hat, ist im Polizeibericht nicht überliefert. 

Die Staatsschutzabteilung aus dem Kommissariat 44 (Politisch motivierte Kriminalität Rechts) des Polizeipräsidiums München hat die Ermittlungen übernommen.