Ein Polizist der Verkehrspolizei in München ist vom Dienst suspendiert worden, weil er Bußgelder für Vergehen im Straßenverkehr in die eigene Tasche gesteckt hatte. Welchen Gesamtbetrag er unterschlagen hat, muss noch ermittelt werden.
Bei einer routinemäßigen internen Überprüfung der Abrechnung von Barverwarnungen, wurden am 24. Januar 2018, bei einer Dienststelle der Verkehrspolizei München Unregelmäßigkeiten festgestellt. Ein 48-jähriger Polizeibeamter steht dabei im Verdacht, bar bezahlte Verwarngelder nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben. Wie in Fällen interner Ermittlungen vorgesehen, wurde das Bayerische Landeskriminalamt informiert und hat umgehend die Ermittlungen übernommen. Am gleichen Tag wurden die ersten Maßnahmen, wie Vernehmungen und Durchsuchungen veranlasst.
Der beschuldigte Mitarbeiter wurde zudem durch das Polizeipräsidium München vorläufig suspendiert. Details zur Höhe der unterschlagenen Gelder sowie die Motivlage des Tatverdächtigen sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.
Barverwarnungen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr bewegen sich im Bereich zwischen 5 und 55 Euro. Darüber hinausgehende Einzelbeträge sind als Barverwarnung nicht möglich.