München: Mit getunten E-Scooter mit 50 km/h auf dem Radweg unterwegs

Mit einem selbst umgebauten E-Scooter ist am Mittwoch in München-Neuperlach ein 32-Münchner mit etwa 50 km/h  auf dem Radweg gefahren. Als ihn die Polizei anhalten wollte, flüchtete er in die U-Bahnstation Michaelibad. Dort verletzte er bei ein einem Zusammenstoß einen 26-jährigen Passanten.

Polizeipressestelle München

Am Mittwoch, 19. Juli 2017, gegen 15.10 Uhr, fuhr ein 32-jähriger Münchner mit seinem selbstumgebauten E-Scooter auf dem Radweg der Heinrich-Wieland-Straße stadteinwärts.  Zwei Polizeibeamte, die mit ihrem Streifenwagen unterwegs waren, fiel der motorisierte Scooter-Fahrer auf, da dieser mit hoher Geschwindigkeit (ca. 50 km/h) auf dem Radweg fuhr. 

Aus diesem Grund beschlossen die Beamten, den Scooter-Fahrer einer polizeilichen Kontrolle zu unterziehen. Hierzu überholten die Beamten den 32-Jährigen auf seinem Scooter und bogen an der Einmündung zur Loferer Straße ein. Sie hielten ihr Dienstfahrzeug im Einmündungsbereich an und signalisierten dem Scooter-Fahrer, dass er anhalten soll. 

Der 32-Jährige umfuhr jedoch den Dienst-Pkw und entzog sich der Kontrolle. Er fuhr auf der Heinrich-Wieland-Straße weiter stadteinwärts. Am Abgang zum U-Bahnhof „Michaelibad“ stieg der 32-Jährige kurzzeitig von seinem Scooter ab und lief die Treppen ins Zwischengeschoss hinab. Hierbei wurde er von einem der beiden Beamten verfolgt. Im Zwischengeschoss stieg der 32-Jährige wieder auf sein Scooter und fuhr die barrierefreie Rampe hinunter auf den Bahnsteig. Hierdurch konnte er den ihn verfolgenden Beamten abhängen. 

Zur gleichen Zeit stand ein 26-jähriger Berliner als Passant am unteren Ende der barrierefreien Rampe am Bahnsteig und wartete auf die U-Bahn. Der Scooter-Fahrer konnte dem 26-Jährigen nicht ausweichen und stieß mit seinem Kopf gegen den Kopf des Berliners, wodurch beide Personen auf den Bahnsteig stürzten. 

Der 26-jährige Passant verletzte sich durch den Zusammenstoß leicht. Er bedurfte vor Ort keiner ärztlichen Behandlung und hat sich zu einem späteren Zeitpunkt selbst zum Arzt begeben. Der 32-jährige Scooter-Fahrer verletzte sich durch den Sturz ebenfalls leicht. Er stieg jedoch wieder auf seinen Scooter auf und entfernte sich nun von der Unfallstelle, ohne sich um seine Pflichten als Unfallbeteiligter zu kümmern. Bei seiner weiteren Fahrt kam er am Bahnsteig eigenverschuldet erneut zu Sturz. Auch diesmal stieg er wieder auf seinen Scooter und fuhr bis zum Bahnsteigende. Dort lief er die Treppe nach oben ins Zwischengeschoss. 

Zwischenzeitlich war der zweite Polizeibeamte mit dem Dienst-Pkw zur westlichen Seite des U-Bahnhofes gefahren und begab sich ins Zwischengeschoss. Dort traf er auf den 32-Jährigen, konnte ihn aufhalten und letztendlich an einer weiteren Flucht hindern. 

Der Scooter-Fahrer wurde nach den notwendigen polizeilichen Maßnahmen mit einem Rettungswagen zur ambulanten Behandlung in ein Krankenhaus gebracht. Nach Rücksprache mit der zuständigen Richterin des Amtsgerichts München wurde der Scooter beschlagnahmt. Des Weiteren wird ein fahrzeugtechnisches Gutachten erstellt.