Zwei Messerstiche im Bauchbereich hat im Februar 2017 ein 48-jähriger Münchner in einer Tabledance Bar in der Schillerstraße in München erlitten. Wegen dieser Tat und Tritten und Schlägen sind jetzt drei Hells Angels Mitglieder wegen versuchten Totschlags festgenommen worden.
Am Sonntag, 12. Februar 2017, gegen 6.30 Uhr, war es zu einem Streit zwischen einem 48- jährigen Münchner und drei Männern in einem Tabledance-Bar in der Schillerstraße in München-Ludwigsvorstadt gekommen. Auslöser für den Streit dürfte nach derzeitigem Ermittlungsstand die Tatsache gewesen sein, dass der spätere Geschädigte die Gruppe aufgrund eines getragenen vermeintlichen Abzeichens beiläufig auf eine mögliche Mitgliedschaft bei den Hells Angels angesprochen hatte.
Im Zuge des Streits kam es zu wechselseitigen Schubsereien, wobei hier der 48-Jährige zu Fall kam. Seine Kontrahenten schlugen und traten dabei gemeinsam auf den Geschädigten ein und einer verletzte ihn hierbei mit einem mitgeführten Messer. Der 48-Jährige stellte erst nachdem er wieder auf den Beinen war fest, dass er offenbar zwei blutende Verletzungen im Bauchbereich hatte. Angestellte des Lokals kümmerten sich um den Geschädigten und verständigten Polizei und Rettungsdienst.
Zu diesem Zeitpunkt konnten die drei Täter unerkannt flüchten. Im Zuge der Ermittlungen durch die Mordkommission München gelang es, die drei flüchtigen Männer zu identifizieren. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft München I erließ der zuständige Ermittlungsrichter Haftbefehle wegen versuchtem Totschlag in Mittäterschaft gegen einen 31-Jährigen aus dem Münchner Umland sowie gegen 36-jährigen und 27- jährigen Münchner. Die beiden Tatverdächtigen aus München konnten am Donnerstag, 11. Mai 2017 an ihren Wohnorten widerstandslos durch Beamte der Polizeiinspektion Spezialeinheiten Südbayern verhaftet werden. Der 31-Jährige befindet sich bereits in anderer Sache in Strafhaft. „Obwohl alle Tatverdächtigen nach vorliegenden Informationen Angehörige der Hells Angels MC sind, ist derzeit nicht von einem szenetypischen Motiv für die Tat auszugehen. Der Geschädigte ist keiner Gruppierung zuzurechnen.“ , so Polizeisprecher Wolfgang Behr vom Polizeipräsidium München Die Ermittlungen dauern an.