Eine vormalige Mieterin wolle am Mittwoch eine Wohnung in der Effnerstraße in München-Bogenhausen nicht verlassen. Eingesetzte Polizeibeamte bedrohte sie mit einem Messer, wodurch diese von der Schusswaffe Gebrauch machen mussten. Sie wurde dabei nicht verletzt. Dann wurden SEK-Spezialkräfte angefordert. Sie stach mit dem Messer auf einen SEK-Beamten ein und konnte dann überwältigt werden.
In den Nachmittagsstunden des Mittwoch, 16. Februar 2022, wurde der polizeiliche Notruf 110 über einen Hausfriedensbruch in einer Wohnung im Bereich der Effnerstraße in München-Bogenhausen verständigt. Dort solle sich eine vormalige Mieterin aufhalten und sich beharrlich weigern würde, die Wohnung zu verlassen.
Polizisten müssen Schusswaffe einsetzen
Auf Ansprache der daraufhin eingesetzten Polizeibeamten reagierte die 46-jährige Deutsche nicht und war auch im weiteren Einsatzverlauf kommunikativ nicht zugänglich. Die Wohnung musste deshalb letztlich von den Einsatzkräften zwangsweise geöffnet und betreten werden.Hierauf reagierte die 46-Jährige, indem sie ein Küchenmesser ergriff und damit auf die eingesetzten Polizeibeamten einwirkte beziehungsweise diese damit bedrohte. In dieser äußerst dynamischen Situation kam es zu einem polizeilichen Schusswaffengebrauch gegen die 46-Jährige, die dadurch jedoch nicht verletzt wurde.
Messerangriff gegen Kopf eines SEK-Beamten
Nachdem sich die 46-Jährige weiterhin äußerst aggressiv verhielt und weiterhin die Polizeibeamten bedrohte sowie eine Gefährdung anderer im Gebäude befindlicher Personen nicht gänzlich ausgeschlossen werden konnte, wurden zu ihrer Festnahme gegen 17:40 Uhr Spezialkräfte (SEK) eingesetzt. Hierbei stach die 46-Jährige mit dem Küchenmesser nach dem Kopfbereich eines eingesetzten Polizeibeamten. Nur auf Grund der getragenen Schutzausstattung wurde dieser dadurch nicht verletzt.
Die 46-Jährige wurde unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte angezeigt und wird im Laufe des Donnerstags dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Die weiteren Ermittlungen zu diesem Sachverhalt wurden noch vor Ort von der Münchner Kriminalpolizei übernommen und werden aktuell vom Kommissariat 11 fortgeführt.