Am Sonntag gegen 4.27 Uhr ist ein mit zwei jungen Männern besetzter Mercedes am Taxistand am Sendlinger Torplatz in München auf ein stehendes Taxi aufgefahren, das dort gerade Fahrgäste einsteigen ließ. Fünf Personen wurden zum Teil schwer verletzt. Der Raser wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.
(Update 15.8.2016) Die Ermittlungen der Verkehrspolizei haben ergeben, dass der Unglücksfahrer seinen Mercedes vor einer dortigen Baustelle in der Sonnenstraße, die mit einer Warnbake abgesichert ist, so stark beschleunigt, dass er mit der Bake kollidierte. Beim Gegenlenken kam er von der Fahrbahn ab und kollidierte frontal mit dem Heck des Taxis. Durch die Wucht des Aufpralls wurde das Taxi teilweise auf den Gehweg geschleudert. Dabei wurde auch ein weiteres Taxi beschädigt. An dem Mercedes des Unfallverursachers und an dem Taxi der 45-Jährigen entstanden jeweils wirtschaftliche Totalschäden. Bei dem Unfall entstand laut Auskunft der Polizei ein Gesamtschaden von über 80.000 Euro. Der Unfallverursacher wurde wegen einer fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall angezeigt.
(14.8.2016) Um kurz vor halb fünf Uhr morgens waren zwei junge Männer mit einem Mercedes auf der Sonnenstraße Richtung Stachus unterwegs. Am Sendlinger-Tor-Platz fuhren sie auf ein Taxi, das am dortigen Taxistand Fahrgäste einsteigen ließ, auf. Die Wucht des Aufpralls war so groß, dass an beiden Fahrzeugen erheblicher Sachschaden entstand. Vier Rettungswägen der Münchner Hilfsorganisationen als auch ein Notarztwagen und ein Hilfeleistungslöschfahrzeug der Berufsfeuerwehr wurden zur Behandlung der Verletzten zum Einsatzort alarmiert.
Zwei Frauen aus dem Taxi wurden bei dem Unfall so schwer verletzt, dass sie beide zur weiteren Behandlung in Schockräume Münchner Kliniken transportiert werden mussten. Die dritte Person, der Freund einer der Frauen, wurde ebenfalls mit Verletzungen in eine Klinik transportiert.
Die beiden Fahrer des Unfallwagens erlitten ebenfalls Verletzungen und wurden in eine Münchner Klinik transportiert. Zum Unfallhergang ermittelt nun die Polizei. Der Sachschaden kann erst nach Abschluss der Ermittlungen und gutachterlichen Einschätzungen festgelegt werden, ein Totalschaden an den Fahrzeugen ist aber nicht unwahrscheinlich.