Ein alubeschichteter Luftballon hat am Samstag gegen 18 Uhr die S-Bahn in München lahmgelegt. Sowohl auf der S-Bahn Stammstrecke, als auch im Bereich zwischen Laim und Freising, verkehrten über mehrere Stunden lang keine Züge. Die Bundespolizei weist noch einmal darauf hin, dass das Mitführen betallbeschichteter Ballone verboten ist.
Am Samstagabend, 17. November 2018, mussten mehrere Reisende wegen eines Kurzschlusses an der Oberleitung am Karlsplatz (Stachus) aus einer S-Bahn evakuiert werden. Der Vorfall hatte, unter anderem durch Sperrung der Stammstrecke über mehrere Stunden erhebliche Auswirkungen auf den S-Bahnverkehr. Gegen 17:55 Uhr informierten die Notfallleitstelle sowie die S-Bahn Zentrale der Deutschen Bahn über mehrerer Kurzschlüsse im Münchner Netz. Betroffen waren die Bereiche Moosach und Obermenzing sowie der Tunnelbereich der S-Bahn-Stammstrecke. Zudem wurde mitgeteilt, dass aufgrund eines Kurzschlusses am Karlsplatz (Stachus) die Oberleitung abgerissen wurde und eine einfahrende S-Bahn die Oberleitung erfasst hatte.
Mehrere Streifen der Bundespolizei begaben sich daraufhin in Richtung Stachus und sperrten dort den S-Bahnbereich ab. Vor Ort konnte in Zusammenarbeit mit der zwischenzeitlich alarmierten Feuerwehr, der Landespolizei und dem S-Bahn-Notdienst ermittelt werden, dass der 42-jährige Triebfahrzeugführer des Unfallzuges durch den Lichtbogen und einer Rauchentwicklung im Führerstand leicht verletzt und vom Rettungsdienst zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht worden war. Aufgrund des Kurzschlusses und Schadens an der Oberleitung konnten drei S-Bahnen, die im Tunnelbereich standen, ihre Fahrt nicht mehr fortsetzen.
Erst als die Oberleitung geerdet war, konnten zwei S-Bahnen aus eigener Kraft zum Ostbahnhof beziehungsweise zur Hackerbrücke fahren. Beide mussten nicht evakuiert werden. Eine S-Bahn, die sich im Tunnelbereich zwischen Hauptbahnhof und Stachus befand, wurde durch Kräfte der Feuerwehr und der Bundespolizei evakuiert. In der S-Bahn befanden sich etwa 275 Reisende, die – ebenso wie die Reisenden, die sich in den anderen beiden S-Bahnen befanden – unverletzt geblieben waren.
Aufgrund von Aufklärungsmaßnahmen von Landes- und Bundespolizei im Bereich Moosach, Obermenzing, Hackerbrücke und Ostbahnhof konnte festgestellt werden, dass es hier zu keinen größeren Ansammlungen von Reisenden gekommen war. Zudem suchte ein Hubschrauber der Bundespolizei-Fliegerstaffel Oberschleißheim die Gleisabschnitte in den Bereichen Moosach, Obermenzing und Laim ab.
Seitens der Deutschen Bahn wurde gegen 21 Uhr mitgeteilt, dass Techniker den Kurzschluss an der Oberleitung am Stachus bestätigten. Wenig später wurde im Gleisbereich, direkt unter der abgerissenen Oberleitung, ein verbrannter, aluminiumbeschichteter Luftballon aufgefunden. Laut Notfallleitstelle könnte dieser Auslöser für den Oberleitungsschaden gewesen sein. Hinweise, die auf ein vorsätzliches Fremdverschulden hinweisen könnten, liegen nicht vor. Die Bundespolizei ermittelt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Schienenverkehr. Es kam zu erheblichen Auswirkungen auf den Bahnverkehr. Sowohl auf der S-Bahnstammstrecke, als auch im Bereich zwischen Laim und Freising, verkehrten mehrere Stunden keine Züge.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in der Hausordnung der Deutschen Bahn für Bahnhöfe ausdrücklich geregelt ist, dass das Mitführen metallbeschichteter Ballone verboten ist.