München: Kellner will Gast mit Messer und Schlagstock aus Lokal vertreiben

Ein 49-jähriger Mitarbeiter einer Gaststätte in der Maxvorstadt in München wollte am Sonntag einen Gast mit Schlagstock und Messer in den Händen einen Gast aus dem Lokal vertreiben. Dabei verletzte er mit dem Messer einen anderen Gast, der den Streit schlichten wollte.

Blaulicht Polizeiauto
Blaulicht Polizeiauto

Die Meldung am Sonntag, 12. Juni 2022, kurz vor Mitternacht, über den Polizeinotruf, dass eine Person mit einem Messer in der Schellingstraße in der Maxvorstadt verletzt worden wäre, führte zu einem Großeinsatz der Polizei. Vorsichtshalber wurden 20 Streifenwagen dort hin geschickt. Die Ermittlungen vor Ort brachten dann zutage, dass es wenige Minuten zuvor einer einer Gaststätte zu einer Auseinandersetzung zwischen einem 49-jährigen Mitarbeiter und einem bislang unbekannten Gast gekommen war. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung sei es zunächst zu wechselseitigen Bedrohungen und einer Beleidigung von dem Gast gekommen. Dann hat der Kellner dem Gast ins Gesicht geschlagen und ihn aus der Gaststätte verwiesen.

Doch dieser hat sich wohl geweigert, das Lokal zu verlassen. Daraufhin hat der Kellner ein Messer und einen Schlagstock geholt, um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen. In diesem Zusammenhang versuchte ein weiterer Gast, ein 50-Jähriger Münchner, den Kellner zu beruhigen und wurde dabei versehentlich von ihm mit dem Messer am rechten Arm verletzt. Der Verletzte wurde vom Rettungsdienst zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus transportiert. 

Der unbekannt Gast hatte in der Zwischenzeit die Gaststätte verlassen. Der Kellner wurde vorläufig festgenommen. Ihn erwarten nun Anzeigen unter anderem wegen einer Bedrohung und den Körperverletzungsdeliktn sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Des Weiteren wurden Ermittlungen gegen einen unbekannten Täter aufgrund der Beleidigung und der Bedrohung zum Nachteil des 49-Jährigen eingeleitet. Das Kommissariat 24, zuständig unter anderem für Körperverletzungsdelikte, hat die weiteren Ermittlungen
übernommen.