Zwei Hunde haben am Dienstag in München-Riem einen 45-jährigen Mann angegriffen und schwer verletzt. Die Hunde wurden dem Halter abgenommen und ins Tierheim eingeliefert. Das war nicht das erste Mal. Bereits 2019 wurden die beiden Wachhunde nach einem Angriff mit Körperverletzung eingezogen. Mit der Auflage eines Leinenzwangs durfte der Besitzer die Hunde damals wieder zurückhaben.
Am Dienstag, 27. Juli 2021, gegen 12 Uhr, warn ein 45-jähriger Münchner zu Fuß auf der Riemer Straße in München-Riem unterwegs Dabei begegnete ihm ein 59-jähriger Münchner, der mit seinen beiden Hunden spazieren ging. Nach derzeitigem Ermittlungsstand der Polizei griffen die beiden nicht angeleinten Hunde den 45-jährigen Münchner unvermittelt an und verletzten diesen schwer. Nach dem Angriff konnte sich der 45-Jährige zu einer mehrere hundert Meter entfernten Parkbank flüchten. Dort wurde er durch einen Zeugen betreut.
Es wurden sofort Rettungsdienst und die Polizei verständigt. Die multiplen Verletzungen des 45-jährigen Münchners mussten notärztlich versorgt werden. Er wurde in ein Krankenhaus eingewiesen.
Das Kreisverwaltungsreferat hat daraufhin die Wegnahme der beiden Hunde durch die Polizei veranlasst. Die Tiere wurden in das Münchner Tierheim gebracht. Beide Hunde sind Boerboels, eine südafrikanische Schutz- und Wachhundrasse vom Typ Mastiff. In Bayern sind diese bei uns seltenen Tiere nicht als Kampfhunde gelistet. Das Verfahren zur Haltungsuntersagung läuft. Außerdem wurde ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
Beide Tiere sind nach Auskunft der Polizei bereits seit November 2019 behördlich bekannt. Beim ersten Vorfall haben die beiden Hunde freilaufend einen Artgenossen ohne Verletzungen attackiert. Bei einem weiteren Vorfall gerieten die angeleinten Hunde mit zwei weiteren Hunden in eine Rauferei. Hierbei wurden die Halter verletzt, weil sie ihre Hunde beschützen wollten und eingegriffen hatten. Auch hier erfolgte umgehend eine behördliche Reaktion: Nach zwischenzeitlicher Wegnahme der Tiere durch das Kreisverwaltungsreferat wurden die Hunde dem Halter nach einem Sachverständigengutachten unter Leinenzwang und später aufgehobenem Maulkorbzwang zurückgegeben. Das Gutachten wies den Halter als geeignet und die Hunde als nicht gesteigert aggressiv aus.
Die weiteren Ermittlungen in diesem Fall werden durch das Kommissariat 67 des Polizeipräsidiums München geführt.