Landgericht München: Hofbräukeller muss AfD auftreten lassen

Das Landgericht München hat in einer einstweiligen Verfügung der AfD bestimmt, dass sie am Freitag ihre Veranstaltung mit der Vorsitzenden Frauke Petry im Hofbräukeller durchführen kann. Der Wirt Ricky Steinberg hatte den Mietvertrag für den Saal wieder gekündigt, da er Ausschreitungen am Rande der Kundgebung der rechtspopulistischen Partei gefürchtet hat.

Hofbräukeller-Wirt Ricky Steinberg
Hofbräukeller-Wirt Ricky Steinberg

Am Freitag, 13. Mai 2016 will AfD-Chefin Frauke Petry auf einer Kundgebung im Festsaal des Hofbräukellers eine Rede halten. Ursprünglich hatte der Hofbräukeller einen Mietvertrag geschlossen. Jedoch wollte ihn Wirt Ricky Steinberg nach dem AfD-Parteitag in Stuttgart wieder auflösen. Begründet hat er das mit befürchteten Ausschreitungen wie in Stuttgart. Ein Sicherheitskonzept sei in der kurzen Zeit nicht umsetzbar, so seine Argumentation. Den bereits entrichteten Mietpreis hat die Steinberg Gastronomie GmbH wieder zurück überwiesen.

Die AfD, Kreisverband München-Ost,  hat daraufhin eine einstweilige Verfügung beim Landgericht München eingereicht. Dieses gab  der Antragstellerin Recht (Az. 14 O 7838/16). Es sah keinen begründeten Anlass für die Kündigung des Vertrages. Eine bloße Vermutung sei nicht ausreichend. Es müssten schon konkrete Hinweise auf eine bestehende Gefährungslage vorliegen.

Hier die Pressemeldung des Landgerichts München zu der einstweiligen Verfügung:

„In dem einstweiligen Verfügungsverfahren mit dem Az. 14 O 7838/16 streiten die AFD Alternative für Deutschland, Kreisverband München Ost als Antragstellerin und die Steinberg Gastronomie GmbH als Antragsgegnerin darüber, ob die Antragsgegnerin verpflichtet ist, der Antragstellerin für die Durchführung ihrer Abendveranstaltung am Freitag, den 13.05.2016 den Festsaal und das Reiterzimmer in der Gaststätte „Hofbräukeller am Wiener Platz“ zu überlassen.  

Streitpunkt zwischen den Parteien ist hierbei insbesondere, ob der Antragsgegner nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die den zwischen den Parteien abgeschlossenen Mietverträgen zugrunde lagen, zum Rücktritt von den Mietverträgen berechtigt war.

In diesem einstweiligen Verfügungsverfahren erließ das Landgericht München I nunmehr eine einstweilige Verfügung, mit der die Antragsgegnerin verpflichtet wurde, der Antragstellerin für die Durchführung ihrer Abendveranstaltung am Freitag, 13.05.2016 die entsprechenden Räumlichkeiten auf der Grundlage der mit den Antragstellerin abgeschlossenen Mietverträge zu den dort genannten Bedingungen zu überlassen.“

Die AfD-Kundgebung mit Frauke Petry, zu der ca. 450 Teilnehmer erwartet werden, beginnt am Freitag um 19 Uhr, Einlass in den Hofbräukeller ist ab 18 Uhr. Der Eintritt beträgt 18 Euro in Form eines Verzehrgutscheines.


Bereits Mitte letzten Jahres machte der Hofbräukeller in München Schlagzeilen, weil Burschenschaften keine Reservierungen mehr bekommen sollten, nachdem sich eine Gruppe daneben benommen hatte. Das löste einen Shitstorm in Facebook aus, wo von Seiten von Burschenschaftlern und deren Gefolgsleute der Hofbräukeller bewusst schlecht bewertet wurde.

Nach Shitstorm-Attacke: Hofbräukeller und Alemannia-Burschenschaft versöhnen sich


Mit der Kampage „München ist bunt – auch bei den Wirten“ setzt der Münchner Gaststättenverband ein Zeichen gegen Hass und Rassismus: