München: Führerschein nach 5 Tagen schon wieder weg – Motorrad des Rasers auch

Ein 18-Jähriger hat seinen Motorrad-Führerschein wohl umsonst gemacht. Vor fünf Tagen hat er die Fahrerlaubnis erst bekommen. Dann raste er über den Mittleren Ring. Jetzt ist der Schein schon wieder weg, eine hohe Geldstrafe droht und das Motorrad kann eingezogen werden. 

Polizeikelle
Polizeikelle

Knapp zwei Wochen ist der neue Paragraf 315d im Strafgesetzbuch alt. Danach können nicht nur Raser bestraft werden, die bei Straßenrennen mitmachen. Auch wer mit „nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen,“ erhält eine Geld- oder Gefängnisstrafe. Außerdem wurde das die Yamaha beschlagnahmt und könnte bei richterlichen Beschluss vom Staat eingezogen werden.

Am Freitag, 3. November 2017, gegen 0.30 Uhr, fuhr ein 18-jähriger Motorradfahrer mit seiner Yamaha auf dem Georg-Brauchle-Ring am Olmpiapark in München. Dort wurden zwei Beamten einer Videostreife der Verkehrspolizeiinspektion Verkehrsüberwachung auf ihn aufmerksam, nachdem er mehrfach versuchte, sogenannte Wheelies zu machen. Die Polizisten folgten dem jungen Mann und zeichneten seine Fahrt auf Video auf. Auf der gesamten Strecke fuhr der Motorradfahrer immer wieder zu schnell. Verschiedene Messungen Höchstgeschwindigkeiten bis 120 km/h.

Vor den fest installierten Geschwindigkeitsmessanlangen an der Landshuter Allee bremste der Fahrer auf die erlaubte Geschwindigkeit ab, um daraufhin wieder stark zu beschleunigen. Zudem überholte er im Trappentreu Tunnel mehrere Fahrzeuge auf dem Abbiegestreifen und scherte erst knapp vor ihnen wieder ein. In der Garmischer Straße wurde der 18-Jährige durch die Beamten angehalten und mit seinen Verstößen konfrontiert. Bei der Kontrolle stellte sich zudem heraus, dass der Münchner erst seit fünf Tagen im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist.

Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München wurde dem jungen Mann eröffnet, dass er mit seinem Fahrverhalten den neu geschaffenen Tatbestand §315d StGB erfüllt hat. Dieser besagt, dass, wer sich im Straßenverkehr als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird. In Folge dessen wurde der Führerschein des 18-jährigen Mannes sichergestellt. Das Motorrad wurde zur Vorbereitung der Einziehung beschlagnahmt und kann somit nach Ende des Verfahrens in Staatseigentum überführt werden.