Am Samstagnachmittag turnte ein Pärchen auf der Braunauer Brücke herum, die mit einem Fotoshooting beschäftigt waren. Deshalb mussten ein Personen- und ein Güterzug Schnellbremsungen hinlegen. Ein Lokführer verfolgte die Jugendlichen, die anschließend von der Polizei festgenommen werden konnten. Die Beiden kassierten eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Ein Güterzug und ein Meridian-Personenzug mussten am 23. Januar 2021 auf der Brauner Eisenbahnbrücke in der Isarvorstadt in München eine Schnellbremsung einleiten. Zuvor hatte einer der beiden Lokführer zwei Personen beobachtet, die kurz vor seinem Zug die Gleise überquert hatten.
Kurz vor 16 Uhr wurde die Bundespolizei informiert, dass ein Güter- und ein Meridianzug nach Einleitung einer Schnellbremsung wegen Personen im Gleis im Bereich der Brauner Eisenbahnbrücke stehen. Ermittlungen ergaben, dass der Lokführer des Güterzuges erkannte, wie zwei Jugendliche auf der Brücke die Gleise überquerten. Sein Güterzug sowie der in Gegenrichtung fahrende Meridian 79029 leiteten daraufhin eine Schnellbremsung ein und blieben im Bereich der Eisenbahnbrücke liegen.
Der Lokführer des Güterzuges entstieg seiner Lok und verfolgte die Jugendlichen zu Fuß. Im Bereich der Hefner-Alteneck-Straße stellte er das Pärchen, eine 18-Jährige aus Giesing sowie einen 20-Jährigen aus der Maxvorstadt. Der Lokführer informierte die Polizei und übergab beide einer Steife der Landespolizei. Während der Meridian seine Fahrt fortsetzen konnte, war die Bahnstrecke Richtung Ostbahnhof und nach Rosenheim längere Zeit nur einseitig befahrbar. Dadurch entstanden erhebliche Beeinträchtigungen im Schienenverkehr von und nach München.
Ermittlungen der für den Bahnverkehr zuständigen Bundespolizei ergaben, dass die 18-Jährige nach eigener Aussage auf der Brücke „Bilder machen wollte“. Sie und ihre Begleiter wurden eingehend belehrt. Zudem erwarten beide strafrechtliche Ermittlungen wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr.
Die Münchner Bundespolizei warnt in diesem Zusammenhang vor dem unberechtigtem Betreten von Gleisen und Bahnanlagen beziehungsweise auch davor, sich zu nah an Gleisen aufzuhalten. In den letzten Tagen kam es wegen Personen im Gleis wiederholt zu Beeinträchtigungen im Zugverkehr. Landschaftsbilder oder Aufnahmen von Zügen können ebenso wie Selfies im Gleisbereich tödlich enden. Außerdem können sich darauf strafrechtliche Ermittlungen ergeben. Auch wer gem. § 315 StGB fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.