Polizeihund Camatz hat in der Nacht von Montag auf Dienstag in einem Parkhaus in München-Neuhausen einen Dieb aufgespürt und gestellt. Er hatte zuvor eine Schaufensterscheibe in einem Juweliergeschäft in der Blutenburgstraße eingeschlagen und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro erbeutet.
In den frühen Morgenstunden des Montags, 18. Dezember 2017, gegen 2.15 Uhr, hörten mehrere aufmerksame Nachbarn, wie die Schaufensterscheibe eines Juweliergeschäftes an der Blutenburgstraße in München-Neuhausen eingeschlagen wurde und verständigten umgehend die Polizei.
Dem zunächst unbekannten Täter gelang es aus der Auslage Schmuck im Wert von mehreren Tausend Euro zu entwenden. Die rasch eintreffenden Beamten konnten eine verdächtige Person in einem nahegelegenen Parkhaus in der Rupprechtstraße feststellen. Das Parkhaus wurde deshalb durch Kräfte einer Einsatzhundertschaft umstellt und abgesucht, wobei der Täter zunächst nicht entdeckt werden konnte. Daraufhin wurde ein Diensthundeführer zur weiteren Absuche hinzugezogen. Dem Diensthund „Camatz“ gelang es schließlich den Beschuldigten, es handelt sich um einen 29-jährigen Mann, im obersten Stockwerk des Parkhauses aufzuspüren. Der Tatverdächtige hatte sich auf einem Motorrad liegend unter einer Abdeckplane versteckt. Der 29-Jährige ließ sich widerstandslos festnehmen.
Bei seiner Durchsuchung hatte er das Diebesgut nicht bei sich. Der Beschuldigte wurde durch Beamte des Fachkommissariats vernommen, wobei er nach anfänglichem Leugnen schließlich ein umfassendes Geständnis ablegte. Dabei nannte er auch das Versteck des restlichen Schmucks. Dieser konnte durch Beamte der Polizeiinspektion 42 (Neuhausen) an der angegebenen Stelle im Parkhaus aufgefunden und sichergestellt werden. Der Juwelier konnte den Schmuck zweifelsfrei als sein Eigentum identifizieren.
Da der Einbrecher über keinen festen Wohnsitz verfügt, wird er heute dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium München vorgeführt, der über die Haftfrage entscheiden wird. Ob der Tatverdächtige für weitere, ähnlich verübte Einbrüche als Täter in Frage kommt, bedarf weiterer Ermittlungen der Kriminalpolizei.