München: Dieb verliert bei Raubzug sein Notebook – identifiziert und verhaftet

21. Oktober 2015 , München, Poliizeibericht

Im Gerangel mit der Wirtin einer Gaststätte in der Pilgersheimer Straße in München hat ein Dieb im August 2015 bei einem Beutezug sein Notebook verloren. Die Polizei konnte ihn anhand der Daten auf dem Laptop identifizieren und im Oktober verhaften.

Polizeiauto München
Polizeiauto München

 

Bereits am Montag, 17. August 2015, hatte ein zunächst Unbekannter ein Lokal in der Pilgersheimer Straße in Giesing betreten und die 40-jährige Wirtin aus München nach den angebotenen Gerichten gefragt. Die Frau ging in die Küche des Lokals, weil sie dem Mann Gemüse zeigen wollte.  Als sie wieder in Richtung Gastraum ging, merkte sie, dass die im Servicebereich abgelegte Geldbörse verschwunden war. Sie fragte den Gast sofort nach dem fehlenden Geldbeutel. Der öffnete seine Hosentasche und sagte, dass er keinen habe. Er hatte eine Umhängetasche dabei, in der sich ein Laptop befand. Die Wirtin griff mit beiden Händen nach dieser Tasche und es entstand ein Gerangel. Das Gerät rutschte aus der Tasche, die 40-Jährige konnte es jedoch auffangen. In dem Moment zog der Mann das verschwundene Portmonee hervor und warf es mit den Worten „Hier ist es“ auf den Tresen. Durch das Werfen fielen aus dem Geldbeutel etliche Geldscheine zu Boden. Der Unbekannte griff sich einen 50 Euroschein und bot der Wirtin einen Tausch an: „Wenn du mir mein Laptop gibst, bekommst du den 50 Euroschein“.

Die 40-Jährige schrie daraufhin im Lokal laut um Hilfe. Der Dieb flüchtete unerkannt mit dem 50 Euroschein. Die Frau hatte weiterhin den Laptop in den Händen. Aus dem Gerät konnten von der Polizei Bilder des Täters gesichert werden. Am Dienstag, 20. Oktober 2015, gegen 10.45 Uhr, erkannten Polizeibeamte der Polizeiinspektion 11 (Altstadt) den Mann an der Ecke Sonnenstraße/Herzog-Wilhelm-Straße wieder und nahmen ihn fest. Bei seiner Vernehmung wollte der Mann, ein 30-jähriger Bauarbeiter aus München, keine Angaben zur Sache machen. Weil er einen festen Wohnsitz hat wurde er nach der polizeilichen Sachbearbeitung wieder entlassen.