München-Hauptbahnhof: Bundespolizei erprobt Bodycam

18. Februar 2016 , Bundespolizei, Hauptbahnhof

Die Bundespolizei erprobt ab Freitag, 19. Februar 2016 am Münchner Hauptbahnhof den Einsatz von mobilen Bodycams. Dabei handelt es sich um kleine Videokameras, die an einer Weste angebracht sind. Die Kameras sollen Gewalttäter abschrecken und somit Polizisten vor Übergriffen schützen.

Bundespolizei Erprobung Bodycam
Bundespolizei Erprobung Bodycam München
Quelle Foto Bundespolizei München

Zum Versuch mit dem Einsatz von Körperkameras sagt Leiter der Bundespolizeiinspektion München Jürgen Vanselow: „Die zunehmende Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber der Polizei verlangt nach einem zusätzlichen Schutz für unsere Beamtinnen und Beamten. Ich verspreche mir durch die Videokameras eine präventiv-abschreckende Wirkung gegen Gewalttäter. Zudem erhoffe ich mir mit Blick auf den zusätzlichen Videobeweis eine qualifizierende Beweisführung in Strafverfahren“.

Zwei Kamerasysteme (Brust- und Schulterkamera) gehören in den nächsten zwölf Monaten zur Ausstattung von ausgewählten Bundespolizisten am Münchner Hauptbahnhof. Speziell geschult und mit einer zusätzlichen Funktionsweste ausgestattet, nehmen diese Beamtinnen und Beamten freiwillig an der Erprobungsphase teil.
Die Kameras werden nur bei konkreten Einsatzsituationen, beispielsweise im Zusammenhang mit der Kontrolle von konfliktbereiten Personen, eingeschaltet. Sie kommen nur in öffentlich zugänglichen Orten zum Einsatz, vorwiegend am Münchner Hauptbahnhof. Die Bodycams können aber anlassbezogen auch an allen anderen Bahnhöfen und Haltepunkten oder auch in S-Bahnen und Zügen eingesetzt werden.

An den Funktionswesten ist deutlich sichtbar die Aufschrift „Videoüberwachung“ angebracht. Eine rot blinkende LED-Leuchte zeigt die
Videoaufnahme an. Der aufnehmende Beamte kann die Videoaufnahme starten und beenden. Er kann eine aufgenommene Sequenz aber nicht löschen. Nach einem Einsatz oder dem Dienstende entscheidet ein Vorgesetzter über die Löschung  oder die Speicherung von Aufnahmen. Aufzeichnungen werden nur in den Fällen gespeichert, wo diese zur Beweissicherung in einem etwaigen Strafverfahren von Bedeutung sein können. Im Zuge der Erprobung soll die Akzeptanz bei den Bundespolizeibeamtinnen und Bundespolizeibeamten aber auch der Öffentlichkeit festgestellt werden. Die Testphase ist auf ein Jahr angelegt. Die Bodycams kommen in den Bahnhöfen in Köln, Düsseldorf, Berlin, Hamburg und München zum Einsatz.