Nachdem ein 28-jähriger Münchner am Mittwoch in München-Perlach einen Verkehrsunfall verursacht hatte, ist er mit seiner Begleiterin zu Fuß geflüchtet. Sie konnten von der Polizei gestellt werden. Es stellte sich heraus, dass der Fahrer nicht nur betrunken war, sondern auch keinen Führerschein hatte. Außerdem war das Auto nicht zugelassen.
Am Mittwoch, 15. November 2017, gegen 2.40 Uhr, befuhr ein 28-jähriger Münchner mit seinem Pkw Mitsubishi die Schneckestraße in München-Perlach in östliche Fahrtrichtung. Als Beifahrerin befand sich eine 17-Jährige aus Kirchseeon mit in dem Fahrzeug. Kurz vor der Einmündung zur Neubiberger Straße verlor der Fahrer in einer Linkskurve, vermutlich aufgrund seiner Alkoholisierung und wegen überhöhter Geschwindigkeit, die Kontrolle über sein Fahrzeug und kam nach rechts von der Fahrbahn ab. Dabei entwurzelte er einen kleinen Baum und beschädigte ein Verkehrszeichen.
Das Fahrzeug überquerte die querende Neubiberger Straße und stieß auf dem gegenüberliegenden Fahrbahnrand auf dem Parkstreifen gegen einen ordnungsgemäß geparkten Pkw, bevor das Fahrzeug schließlich von einem Zaun und einer dahinter liegenden Hecke sowie einer Kabelbrücke gestoppt wurde und quer auf dem Gehweg zum Stehen kam. Nach dem Unfall flüchteten der 28-Jährige sowie seine 17-jährige Begleitern zu Fuß, konnten jedoch im Rahmen einer sofort eingeleiteten Fahndung gestellt und vorläufig festgenommen werden. Beide Personen waren leicht verletzt und wurden vom Rettungsdienst erstversorgt.
Es stellte sich heraus, dass die an dem Pkw angebrachten Kennzeichen entstempelt waren, da das Fahrzeug seit dem 06.11. 2017 außer Betrieb gesetzt war. Der 28-jährige Fahrer ist nicht im Besitz einer erforderlichen gültigen Fahrerlaubnis. Die 17-jährige Beifahrerin war zum Unfallzeitpunkt nicht mit dem Sicherheitsgurt gesichert. Das 17-jährige Mädchen wurde im Anschluss an die polizeiliche Sachbearbeitung nach Hause gebracht und der Mutter übergeben. Das beschädigte Unfallfahrzeug wurde als Beweismittel sichergestellt.
Der Fahrer wurde wegen eines unerlaubten Entfernens vom Unfallort, einer fahrlässigen Körperverletzung, eines Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Vergehens nach dem Pflichtversicherungsgesetz und eines Vergehen nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz angezeigt und nach der Anzeigenerstattung wieder entlassen.