München: Bekiffter Skateboarder bedroht Passanten in Fußgängerzone mit dem Tod

11. August 2015 , Polizeibericht

Ein unter Drogen stehender 21-jähriger Skateboarder hat am Montag, 10.8.2015, in der Fußgängerzone in München Passanten angerempelt und ihnen gedroht, sie umzubringen. Er und ein weiterer Passant wurden dann gegen vier Polizisten handgreiflich, konnten aber überwältigt werden.

Stachus Karlstor Fußgängerzone
Stachus Karlstor Fußgängerzone

(11.8.2015) Am Montag, 10.8.2015, gegen 19.45 Uhr, waren vier Polizeibeamte Bereitschaftspolizei Dachau in der Münchner Altstadt im Einsatz. Von einem Passanten wurden sie angesprochen, dass sich eine männliche Person in der Fürstenfelder Straße/Ecke Kaufingerstraße aufhält, dort Passanten anrempelt und bedroht. Die Polizisten trafen einen 21-jährigen Münchner an. Es stellte sich heraus, dass dieser mehrfach mit seinem Skateboard Passanten angerempelt hatte und anschließend ihnen gedroht hatte, sie umzubringen. Als er von den Beamten kontrolliert werden sollte, leistete er Widerstand. Letztendlich konnte er jedoch gefesselt werden.

Ein weiterer Passant, bei dem es sich um einen 19-jährigen Münchner handelt, versuchte die Polizeikontrolle zu verhindern. Einer polizeilichen Anordnung, sofort die Örtlichkeit zu verlassen, um die Maßnahmen nicht weiter zu stören, kam er nicht nach. Vielmehr schlug er die Hand eines Polizeibeamten zur Seite, der ihn aufhalten wollte und beleidigte ihn. Schließlich leistete auch der 19-Jährige erheblichen Widerstand und versuchte unter anderem mit den Füßen nach den Einsatzbeamten zu treten. Letztendlich konnte auch er gefesselt und festgenommen werden. Nach einer durchgeführten Beschuldigtenvernehmung im Polizeipräsidium München wurde er wieder entlassen.

Da der 19-Jährige Schmerzen im Arm beklagt hatte, wurde ein Arzt hinzugezogen. Es wurde festgestellt, dass er keiner weiteren Behandlung bedarf. Bei dem 21-Jährigen wurde festgestellt, dass er unter Drogeneinfluss steht. Aufgrund seiner anhaltenden Aggressivität musste von einer weiteren Gefährdung der Allgemeinheit ausgegangen werden. Er wurde von der Polizei in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen. Von den vier eingesetzten Polizeibeamten wurden drei leicht verletzt, sie blieben jedoch dienstfähig.