Mit einem nicht zugelassenen Elektroboard war an Donnerstag, 31. März 2016 ein 40-Jähriger in der Rosenheimer Straße in München unterwegs. Bei der Kontrolle ist der Polizei dann aufgefallen, dass der Mann auch noch bekifft war. Ein Abgleich hat ergeben, dass er auch schon wenige Tage vorher als Autofahrer kontrolliert worden war, wo ebenfalls unter Drogeneinfluss gestanden hat.
Am Donnerstag, 31.03.2016 gegen 17.40 Uhr fiel Beamten der Münchner Verkehrspolizei auf der Rosenheimer Straße ein Mann auf, der mit einem Elektroboard unterwegs war. Er überquerte soeben die Kreuzung an der Anzinger Straße. Da es sich bei dem Elektroboard um ein nicht zugelassenes Fortbewegungsmittel handelt, unterzogen die Beamten den Fahrer einer Verkehrskontrolle.
Im Rahmen der Kontrolle wurden bei dem 40-jährigen Münchner Anzeichen auf Drogenkonsum festgestellt. Daraufhin wurde bei ihm ein Drogentest durchgeführt, der positiv verlief. Der 40 Jährige gab dann auch zu, öfters Marihuana zu konsumieren. Die Weiterfahrt mit dem Board wurde natürlich unterbunden. Er musste sich einer Blutentnahme unterziehen.
Im Rahmen der Ermittlungen stellte sich heraus dass der Mann erst fünf Tage zuvor von der Münchner Verkehrspolizei als Fahrer eines Lieferwagens kontrolliert wurde. Auch hier stand er unter Drogeneinfluss und wurde angezeigt. In erwartet nun ein Verfahren wegen eines Vergehens gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wiederholtes Fahren unter Drogeneinwirkung und Fahren ohne Zulassung.
Ergänzend hat die Polizei zur Verwendung des Elektroboards mitgeteilt: Bei dem Elektroboard handelt es sich um ein Kraftfahrzeug, da die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgt. Beim vorliegenden Modell kann zwischen zwei Geschwindigkeitsmodi gewählt und eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h erreicht werden. Da es sich um ein Kraftfahrzeug handelt, ist führ das Führen auf öffentlichem Verkehrsgrund eine Fahrerlaubnis der Klasse B notwendig.