Am Mittwoch nach 21 Uhr wurde in der Situlistraße in München-Freimann ein Autofahrer von der Polizei kontrolliert, weil er nach Beginn der Ausgangssperre unterwegs war. Weil der 27-jährige Fahrer mit einer Anzeige nicht einverstanden war, stellte er sich erst vor das anfahrende Polizeiauto. Dann ging er zur Beifahrerseite und wollte weiter diskutieren. Der Streifenwagen fuhr an und überrollte mit dem Reifen einen Fuß des 27-Jahrigen.
Eine Polizeistreife hat am Mittwoch 16. Dezember 2020, nach 21 Uhr in der Situlistraße in München-Freimann einen Fiat einer Kontrolle unterzogen, weil dieser nach Beginn der coronabedingten Ausgangssperre unterwegs war. Die Polizeibeamten stellten einen Verstoß gegen die Infektionsschutzverordung fest und den 27-jährigen Münchner und seine Ehefrau, eine 26-jährige Münchnerin, nach der geltenden Vorschrift an.
Der Fiat-Fahrer zeigte sich mit der gesamten Kontrolle und dem angezeigten Verstoß nicht einverstanden und uneinsichtig. Nach Abschluss der Kontrolle stellte sich der 27-jährige Münchner vor den anfahrenden Streifenwage, wodurch die 28-jährige Polizeibeamtin stehen bleiben musste. Der 27-jährige Münchner begab sich zur Beifahrerseite des Polizeiautos und begann eine erneute Diskussion wegen der Kontrolle und der Anzeige.
Nach Beendigung dieser Diskussion fuhr die Polizeibeamtin an und sah hierbei im Rückspiegel, dass der 27-jährige Münchner plötzlich auf dem Boden lag. Sie hielt sofort an, um nach dem Mann zu sehen. Er warf ihr vor, sie sei mit dem Polizeifahrzeug über seinen Fuß gefahren.
Die Beamten verständigten unverzüglich den Rettungsdienst. Der 27-jährige Münchner wurde mit einer leichten Fußverletzung in ein Krankenhaus gebracht. Wegen des erhobenen Vorwurfs bedziehungsweise des Unfallhergangs hat die Verkehrspolizeiinspektion München die Ermittlungen übernommen.
Am Mittwoch bis Donnerstagmorgen, 6 Uhr, führten die Polizeibeamten in der Stadt München und im Landkreis 2.300 Kontrollen durch, um die Einhaltung der aktuellen Infektionsschutzregelung zu überprüfen. Dabei wurden 65 Verstöße angezeigt. In 20 Fällen ging es um die Ausgangssperre. Der Verstoß gegen die Ausgangssperre ohne triftigen Grund zwischen 21 Uhr und 5 Uhr ist in Bayern mit einem Bußgeld von 500 Euro belegt.