Die Bayerische Staatsregierung hat in einer neuen Fassung der Infektionsschutzverordnung einige Erleichterungen beschlossen. So dürfen nun 50 Prozent der Zuschauerkapazitäten bei Freizeit-, Sport und Kultureinrichtungen ausgelastet werden. Große Sport- und Kulturveranstaltungen dürfen mit 25 Prozent der Kapazitäten belegt werden. Die Obergrenze liegt, wie beispielsweise für Fußballspiele in der Allianz Arena, liegen bei 10.000.
Mit der heute in Kraft getretenen neuen Fassung der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten folgende Anpassungen der Corona-Regeln:
- Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen können statt bisher 25 nun 50 Prozent ihrer Zuschauerkapazitäten nutzen.
- Bei großen überregionalen Sport- und Kulturveranstaltungen sind 25 Prozent der Zuschauerkapazität – bis maximal 10.000 Zuschauerinnen und Zuschauern – zugelassen.
- Prüfungen, Meisterkurse und Fahrschulen sind nun nach 3G zugänglich
- Minderjährige Schüler*innen können jetzt Angebote der außerschulischen Bildung im Rahmen der Jugendarbeit ohne 2G-Nachweis oder zusätzliche Tests wahrnehmen.
- Die 2G-Regel für den Einzelhandel wurde aufgehoben, nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sie bereits am 19. Januar außer Vollzug gesetzt hatte.
- Die Regelungen für lokale Hotspots mit Inzidenzen über 1.000 bleiben weiterhin ausgesetzt.
- Im Bereich der Münchner Stadtverwaltung wird ab 1. Februar generell die 3G-Regel für den Parteiverkehr eingeführt. Ausgenommen sind Vorsorge- und Unterstützungsangebote des Gesundheits- und des Sozialreferats.