Ein 90-jähriger Rentner hat am vergangenen Dienstag in der Grünwalder Straße in München-Giesing eine Polizeikontrolle ignoriert. Als die Beamten den Mann schließlich anhalten konnten, stellten sie fest, dass er aus gesundheitlichen Gründen wohl nicht fahrtüchtig ist. Die Führerscheinstelle wurde informiert. Jetzt droht dem Rentner, dass zu entsprechenden Nachuntersuchungen muss.
Der Fahrer dieses Pkw, ein 90-jähriger Rentner, reagierte bei einer Verkehrskontrolle in der Grünwalder Straße in München-Giesing nicht auf die deutlichen, mittels Anhaltekelle gegebenen Haltezeichen der Polizeibeamten. Der Autofahrer durchfuhr die Kontrollstelle mit unveränderter Geschwindigkeit. Der Beamte konnte gerade noch rechtzeitig ausweichen und so einen Unfall verhindern. Daraufhin fuhren ihm die Polizisten nach und stellten eine auffällig unsichere Fahrweise fest.
Das Fahrzeug konnte schließlich angehalten werden. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der Fahrer motorische und kognitive Auffälligkeiten wie eine langsame Reaktionsfähigkeit, Schwerhörigkeit und Verdachtsmomente einer Sichtfeldeinschränkung. Es besteht der Verdacht, dass diese Einschränkungen ursächlich dafür waren, dass der Fahrer die Aufforderung zum Anhalten nicht mitbekommen hatte. Der Rentner zeigte jedoch keinerlei Einsicht und betonte, dass er sich fahrtüchtig fühle.
Er muss nun wegen der Missachtung der Anhaltezeichen der Polizeibeamten mit einem Bußgeld und einem Eintrag im Bundeszentralregister rechnen. In derartigen Fällen ist die Polizei gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt der Führerscheinbehörde bekannt zu machen, die gegebenenfalls weitere Schritte, zum Beispiel entsprechende Untersuchungen, einleitet.
Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es zum Führen von Kraftfahrzeugen einer entsprechenden körperlichen und geistigen Eignung bedarf. Im Falle einer Verkehrsunfallbeteiligung drohen empfindliche versicherungsrechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen.