Mindestlohn gezahlt? Schwerpunktaktion vom Zoll in München

10. März 2023 , Schwarzarbeit, Zoll

Am Donnerstag führte der Zoll eine Großaktion zur Überprüfung der Einhaltung des Mindestlohns bei 188 Firmen in München durch. 316 Personen wurden überprüft, bei 50 Fällen muss aufgeklärt werden, ob Verstöße vorliegen. 

Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts München
Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münche, Quelle Foto: Zoll

Am 9. März 2023 prüften 101 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes München im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden knapp 188 Arbeitgeber geprüft und vor Ort  316 Beschäftigte befragt. Geprüft wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, Kfz-Werkstätten, Spielhallen und körpernahe Dienstleitungen, wie beispielsweise Nagelstudios.

„Die Kolleginnen und Kollegen stellten gestern erste Hinweise auf Verstöße fest. Rund 50 Fälle müssen weiter aufgeklärt werden. An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung“, erklärt Frau Bothmann, Leiterin der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt München.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- oder Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig oder gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern. Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt München knapp 3.000 Strafverfahren ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.