In den Elektronikmärkten von Mediamarkt und Saturn war in München seit Dienstag trotz der 2G-Coronaregeln für den Einzelhandel der Zugang für jede Person möglich, die eine FFP2-Maske trägt. Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) in München hat bei Kontrollen entsprechende Verstöße festgestellt und Bußgeld angedroht. Jetzt rudern Mediamarkt und Saturn zurück: „Es gilt die 2G-Regel“ steht jetzt wieder auf den Homepages fast aller Märkte in München.
(Update 7.1.2022) Inzwischen liegt auch eine verwirrende Stellungnahme der MediaMarktSaturn-Group vor. Man sei der Meinung, dass Elektronikartikel zum täglichen Bedarf gehören, daher habe man die Zutrittsbeschränkung abgeschafft. Man halte sich aber an die gesetzlichen Bestimmungen, teilt das Unternehmen mit, und werde den Anordnungen der einzelnen Ordnungsämtern Folge leisten. Übersetzt heißt das dann wohl: Man hält sich dort an gesetzliche Bestimmungen, wo die Ordnungsämter zur Kontrolle auftauchen und Bußgelder androhen – wie in München. Wo nicht kontrolliert wird, werden die gesetzlichen Bestimmungen in den Märkten von Mediamarkt und Saturn auch nicht beachtet werden und man ordnet Elektonikartikel pauschal als täglichen Bedarf ein.
Hier die Stellungnahme zum Verständnis im Wortlaut:
„Grundlage für unsere Entscheidung, dass die 2G-Regel in den Media Märkten und Saturn-Märkten in Bayern vorerst ausgesetzt werden darf, sind die jüngsten Urteile des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, dass auch Spielzeug- und Bekleidungsläden zum täglichen Bedarf gezählt werden. Was tatsächlich als täglicher Bedarf gilt, ist weder im Verordnungskontext der Bayerischen Staatsregierung, noch in der Begründung klar geregelt. Aus unserer Sicht zählen auch Elektronikprodukte und die dazugehörigen Services zur Grundversorgung. Selbstverständlich halten wir uns an die gesetzlichen Bestimmungen und werden den Anordnungen der jeweiligen Ordnungsämter Folge leisten. Daher kann es zu Abweichungen und kurzfristigen Änderungen in einzelnen Märkten kommen.„
(Update 6.1.2022) Ein Einkaufsparadies für Querdenker und Impfgegner wird Mediamarkt nun wohl doch nicht werden. Seit dem 6. Januar 2022 steht auf der Website des Marktes im Einstein in München-Haidhausen wieder der alte Text: „Es gilt die 2G-Regel“. Auch auf der Homepage von Saturn in München-Riem ist der Text schon wieder auf den alten Stand gebracht worden. Bei einigen anderen Websites von Mediamarkt und Saturn ist lediglich der Passus gelöscht, dass 2G abgeschafft wurde.
Eine Stellungnahme von der MediaMarktSaturn-Group, warum man sich dazu entschlossen hatte, die Regel zu kippen und wer dafür verantwortlich ist, liegt der Redaktion vom Stadtmagazin München24 nach wie vor nicht vor.
(Erstmeldung 4.1.2022) Obwohl in Bayern für den Einzelhandel die 2G-Regel gilt (Geimpft oder genesen), haben die Elektronikmärkte Mediamarkt und Saturn diese am Dienstag kurzerhand einfach abgeschafft. Jetzt darf jede Person dort einkaufen, die eine FFP2-Maske trägt. Das KVR in München bestätigt diesen Verstoß gegen die Bayerische Infektionsschutzverordnung und erklärt: „Das KVR hat im Rahmen seiner regelmäßigen Kontrollen vor Ort festgestellt, dass in mehreren Filialen von Media Markt und Saturn in München Kontrollen von 2-G Nachweisen nicht stattfinden. Diese sind jedoch gemäß § 10 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 5 der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenveror
Jedem der Läden droht jetzt ein Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro, was das Unternehmen sicherlich aus der Portokasse begleichen kann. Warum man die Entscheidung gefällt hat, bewusst gegen die Infektionsschutzverordnung zu verstoßen, dazu ist es nicht in Lage, Auskunft zu unserer Anfrage zu geben. „Aus organisatorischen Gründen und aufgrund von Urlaub dauert die Bearbeitung derzeit jedoch etwas länger als gewöhnlich. Wir bitten um Ihr Verständnis.“, schreibt die Pressestelle der MediaMarktSaturn-Group.