Knapp 2.200 Euro für Schlüsseldienst – Polizei München registriert mehr Anzeigen wegen Wucher

2.215 Euro hat im November 2018 ein 27-jähriger Mann aus Unterschleißheim an einen Mitarbeiter eines Schlüsseldienstes gezahlt, nachdem ihm die Wohnungstüre zugefallen war. Die Polizei in München registriert immer mehr Anzeigen wegen Abzocke von Schlüsseldiensten. Sie empfiehlt Geschädigten die Polizei zu rufen, wenn sie von Schlüsseldienst-Mitarbeitern genötigt werden. 

Polizeipräsidium München
Polizeipräsidium München

Im November 2018 kam es in München zu zwei bemerkenswerten Fällen von überhöhten Schlüsseldienst-Rechnungen, die bei der Polizei angezeigt wurden. Ein 27-Jähriger aus Unterschleißheim bezahlte am 3. November 2018 für das Öffnen einer ins Schloss gefallenen Wohnungstür an den Schlüsseldienst über 2.000 Euro. Etwa 450 Euro wurden von einem 74-jährigen Münchner am 22. November 2018 bezahlt, obwohl ihm zuvor ein deutlich niedrigerer Betrag für die Dienstleistung genannt wurde.

Der Tatbestand eines strafrechtlich relevanten Wuchers fordert zum einen ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung sowie weitere Merkmale, wie beispielsweise das Ausnutzen einer Zwangslage. Die Fälle sind rechtlich meist sehr komplex, da nicht jede zu hohe Forderung sofort einen Wucher bedeutet. Oft bewegen sich die Dienste mit ihren Aktivitäten und Zahlungsforderungen noch am Rande der Legalität.

Betrachtet man das Anzeigeverhalten wegen Wuchers, so ergibt sich beim Vergleich der Fallzahlen des Jahres 2017 mit denen des
Jahres 2018, eine enorme Steigerung für den Bereich des Polizeipräsidiums München.

Die Münchner Polizei gibt deshalb folgende Präventionstipps:

Vorab:

– Ersatzschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegen
– Einen bekannten ortsansässigen Schlüsseldienst heraussuchen
– Internetrecherche nach ortsüblichen Preisen für Handwerkerleistungen (variabel je nach Bundesland, Stadtgebiet / Land)

Im akuten Fall:

– Festpreis vereinbaren
– Genau definieren was gemacht werden soll
– Auf Zuschläge achten, diese dürfen nur außerhalb üblicher Arbeitszeiten verlangt werden
– Rechnung prüfen vor Unterschrift
– Nicht unter Druck setzen lassen

Sollte es zu keiner Einigung beziehungsweise zu Nötigungshandlungen kommen, ist es sinnvoll, die Polizei über Notruf zu verständigen.

Die Verbraucherzentrale hat 2017 bei einer Umfrage als grobe Orientierung im Schadensfall die durchschnittlichen Kosten für das Öffnen einer ins Schloss gefallenen Türe ermittelt und veröffentlicht. Danach betragen sie in Bayern tagsüber an Werktagen durchschnittlich 71,02 Euro. Nachts, Sonn- und Feiertag fallen durchschnittlich 118,91 Euro an.