Liegt eine Stadt oder ein Kreis mit dem Corona-Inzidenzwert über 200, dann gilt für die Einwohner für Freizeitaktivitäten ein Bewegungsradius von 15 Kilometern. Ein Landkreis kann aber auch verfügen, dass touristische Tagesausflüge aus anderen Gebieten nicht mehr zulässig sind. Von dieser Option machten die Kreise Miesbach und Berchtesgadener Land Gebrauch. Tagesreisen an den Tegernsee und in das Spitzingsee-Gebiet im Landkreis Miesbach sind aber jetzt ab 26.1.2021 wieder erlaubt, weil der Inzidenzwert jetzt stark gefallen ist.
((Update 25.1.2021) Touristische Tagesauflüge an den Tegernsee, Spitzingsee oder andere Ausflugsziele im Landkreis Miesbach sind ab Dienstag wieder erlaubt. Das Ausflugsverbot wurde vom Landratsamt am 25. Januar 2021 aufgehoben. Lag die 7-Tages-Inzidenz am 12.1. noch bei 219, ist sie bis zum 25.1. auf 69 gesunken.
(Update 22.1.2021) Der Landkreis Miesbach hatte wegen der hohen Inzidenz von über 200 vor einer Woche davon Gebrauch gemacht, dass touristische Tagesausflüge in den Kreis verboten sind. Jetzt ist die 7-Tages-Inzidenz den siebten Tag hintereinander wieder unter 200 gefallen. Eigentlich müsste man davon ausgehen, dass sich damit die Allgemeinverfügung erledigt hat. Das ist aber nicht so. Zwar dürfen die Landkreisbürgerinnen und -bürger wieder mehr als 15 Kilometer wegfahren. Wer aber einen Tagesausflug an den Tegernsee, Schliersee oder ins Spitzingsee-Gebiet machen will, muss sich weiterhin gedulden. Die Verfügung gilt vorerst weiter bis 31. Januar 2021.
Warum mit zweierlei Maß gemessen wird, versucht das Landratsamt Miesbach zu klären:
„Der Unterschied zwischen beiden Einschränkungen ist, dass der 15-Kilometer-Radius direkt an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt ist, das Ausflugs-Verbot jedoch nicht. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt in § 25 vor, dass bei Überschreitung der 200er Marke der 15-Kilometer-Radius in Kraft tritt und zwar so lange, bis der Wert wieder sieben Tage in Folge darunter liegt.
Diese Klarheit fehlt für das Ausflugs-Verbot: Zwar gibt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit, bei der Überschreitung einer Inzidenz von 200 touristische Ausflüge in den Landkreis zu unterbinden, sie lässt jedoch offen, wie lange das Verbot gilt. Da bei Erlass der Allgemeinverfügung nicht absehbar sein kann, wie lange die 200 überschritten werden, wird diese üblicherweise an die Geltungsdauer der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geknüpft, die momentan bis zum daher 31. Januar 2021 gilt.“
Klingt kompliziert, ist kompliziert, ist aber so. Man hat ein Schlupfloch gefunden, um sich die Münchnerinnen und Münchner ein weiteres Wochenende vom Hals zu halten. Am Montag will sich die Behörde aber dann doch mit dem Thema beschäftigen. Dann wird über die mögliche vorzeitige Aufhebung der Allgemeinverfügung zur Untersagung touristischer Ausflüge in den Landkreis Miesbach beraten. Das Ergebnis ist am 25.1.21 für etwa 17 Uhr zu erwarten.
Die Beschränkung für touristische Tagesausflüge in das Berchtesgadener Land gilt ebenfalls weiterhin. Hier liegt jedoch die Inzidenz weiterhin über 200.
(Erstmeldung 16.1.2021) Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100.000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus untersagt. Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius ist die Außengrenze der Wohnortgemeinde. Für die Inzidenz ist der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) maßgeblich. In Bayern sind das momentan 13 kreisfreie Städte und 24 Landkreise. Im Umkreis von München sind der Landkreis Ebersberg und der Landkreis Miesbach betroffen.
Außerdem können die Kreisverwaltungsbehörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100.000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind. Davon haben in Oberbayern die Landkreise Miesbach und Berchtesgadener Land Gebrauch gemacht. Das heißt, bis die Inzidenzwerte dort nicht sieben Tage hintereinander wieder unter 200 gesunken sind, dürfen Personen von außerhalb des Landkreises nicht zu touristischen Tagesausflügen dort hin aufbrechen.
Das heißt also konkret: Im Ebersberger Forst im Landkreis Ebersberg spazieren zu gehen ist erlaubt, weil die Kreisbehörde dort das Einreisen nicht verboten hat. Dagegen sind Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach nach Tegernsee, Schliersee und ins Spitzingseegebiet oder noch weiter weg zum Königssees im Berchtesgadener Land verboten.
Mit dieser Regel haben sich die Landräte und Bürgermeister von besonders belasteten Kreisen und Gemeinden bei der Bayerischen Staatsregierung durchgesetzt. Der Miesbacher Landrat Olaf von Löwis (CSU) hatte nach Weihnachten bei Ministerpräsident Markus Söder interveniert, weil Tausende Münchner Ausflügler zum Tegernsee, Schliersee und Spitzingsee gepilgert waren. Dabei seien großenteils Abstände nicht beachtet worden und vielfach keine Masken getragen worden. Von Löwis erklärt dazu: „Es geht nicht darum, jemanden auszusperren, sondern darum, sich in einer weltweiten Pandemie angemessen und solidarisch zu verhalten. Ich begrüße daher die neue Regel. Jeder von uns muss sein eigenes Handeln reflektieren und überlegen, ob es wirklich notwendig ist, mitten in einer weltweiten Pandemie zu Tausenden Schlittenfahren oder Skitouren zu gehen, ganz egal, wo man wohnt. Die Regeln zur kurzfristigen Unterbindung des Ausflugstourismus sind nun die Notbremse.“