Auf 7.500 Euro haben sich die Bußgeldbescheide für einen mexikanischen Gastronomen aus München-Haidhausen inzwischen summiert. Deshalb stießen die Bundespolizisten bei seiner Einreise am Flughafen München auf insgesamt drei Haftbefehle, die von der Stadtkämmerei bei der Staatsanwaltschaft erwirkt wurden. Bezahlen konnte der säumige Wirt nicht, deshalb wurde er nach Stadelheim verfrachtet.
7.465 Euro Schulden bei der Stadtkämmerei München, bestehend aus nicht bezahlten Bußgeldern und den Verwaltungskosten dazu. Ein 58-jähriger aus dem Gastgewerbe nahm es offensichtlich erst mit den Vorschriften in seinem Gewerbe nicht so genau. Danach ignorierte er wohl auch die entsprechenden Bußgeldbescheide der bayerischen Landeshauptstadt. Daher suchte die Staatsanwaltschaft München I gleich mit drei Erzwingungshaftbefehlen nach dem Mexikaner. Am Mittwochabend, 8. Juni 2022, hatte die Suche ein Ende. Bundespolizisten haben den Wahl-Münchner festgenommen, als er nach Ankunft aus Bukarest die grenzpolizeiliche Kontrolle im Erdinger Moos durchlaufen musste.
Die Stadt München hatte dem Mittelamerikaner im letzten und diesem Jahr drei Bußgeldbescheide über einmal 3.000 Euro plus 203 Euro Verwaltungskosten, einmal 3.500 Euro plus 304 Euro Kosten und einmal 400 Euro plus 58 Euro Kosten zugestellt. Nachdem der Haidhausener diese Forderungen allerdings wohl beharrlich ignorierte, hat die Stadtkämmerei der Landeshauptstadt München im Laufe dieses Jahres die Münchner Staatsanwaltschaft um Erstellung entsprechender Haftbefehle gebeten. Schließlich waren mittlerweile 7.465 Euro Schulden bei der Stadtkämmerei zusammengekommen. Die Staatsanwälte wiederum beantragten bei Gericht im letzten Monat drei Erzwingungshaftbefehle über insgesamt 35 Tage Erzwingungshaft, mit denen sie die Polizeibehörden bundesweit um Suche und anschließende Festnahme des Bußgeldverweigerers baten.
Am Mittwoch hieß es für den Gesuchten schließlich, bezahlen oder staatlich gesicherte Unterkunft, nachdem er Bundespolizisten am Abend bei seiner Ankunft aus Rumänien in die Arme gelaufen war. Dem hohen Betrag der Bußgelder geschuldet, konnte der Festgenommene seine Schulden vor Ort nicht begleichen und musste am nächsten Morgen die Fahrt nach München-Stadelheim antreten.