Alkoholverbot Fußgängerzone und Viktualienmarkt München – 2G im Einzelhandel

Seit Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt wieder ein Alkoholverbot auf öffentlichen Flächen in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt in München täglich von 11 bis 23 Uhr. An Silvester und Neujahr wird es dort ein durchgängiges Verbot zum Konsum von Alkohol geben. Ab Mittwoch ist in ganz Bayern auch die 2G-Regel im Einzelhandel in Kraft getreten.

Glühweinstand am Vikutalienmarkt
Glühweinstand am Viktualienmarkt in München

Ab Mittwoch, 8. Dezember 2021, gilt in der Fußgängerzone und auf dem Viktualienmarkt wieder ein Alkoholverbot. Das hat der Krisenstab der Stadt München beschlossen. Oberbürgermeister Dieter Reiter begründet diesen Schritt damit, dass es absolut unverständlich sei, den Christkindlmarkt mit seinen Glühweinständen abzusagen, aber gleichzeitig den Alkoholkonsum auf den stark frequentierten Flächen zuzulassen. Nachdem mehrere Gastronomiebetriebe rund um den Marienplatz Glühwein to go ausgeschenkt haben, gab es in den letzten Tagen immer wieder größere Menschenansammlungen, die die alkoholischen Heißgetränke gemeinsam konsumiert haben. 

Den Spielraum, den Alkoholkonsum auf öffentlichen Flächen einzuschränken, gibt die Bayerische Infektionsschutzverordnung. Das Alkoholverbot in der Fußgängerzone gilt täglich von 11 bis 23 Uhr. An Silvester und an Neujahr wurde es für den kompletten Zeitraum vom 31. Dezember, 11 Uhr, bis 1. Januar, 23 Uhr, festgelegt. 

Außerdem ist am Mittwoch, 8. Dezember, nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte und Genesene) im Einzelhandel in Kraft. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, zu denen insbesondere gehören: der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Schuhgeschäfte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln und Tabakwaren, Filialen des Brief- und Versandhandels, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Baumärkte, Gartenmärkte, der Verkauf von Weihnachtsbäumen und der Großhandel.