Bevor ein 45-jähriger Südafrikaner am Samstag seinen Privatjet am Flughafen in München besteigen konnte, wurde er bei der Ausreisekontrolle von der Bundespolizei aus dem Verkehr gezogen. Gegen den Betrüger lag ein internationaler Haftbefehl vor.
Auch wenn man mit dem Privatjet unterwegs ist, kann man in die Fänge der Bundespolizei geraten. Das musste am am 18. August ein Südafrikaner feststellen, der mit internationalem Haftbefehl gesucht wurde. Die Strafverfolgungsbehörden in Russland werfen dem 45-Jährigen großangelegten Betrug vor. Die Bundespolizisten vollstreckten den Haftbefehl und brachten den Festgenommenen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen auf richterliches Geheiß in die Landshuter Justizvollzugsanstalt. Dort muss der Südafrikaner das vom Münchner Generalstaatsanwalt betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.
Ob der 45-Jährige Urlaub machte oder geschäftlich unterwegs war, wollte er den Beamten nicht sagen. Auf jeden Fall war er mit seinem Privatjet vor ein paar Tagen aus der Schweiz in München angekommen. Da war er den Bundespolizisten noch nicht über den Weg gelaufen, schließlich finden bei sogenannten Intra-Schengenflügen zwischen der Schweiz und Deutschland keine Grenzkontrollen statt. Als der Südafrikaner aber dann am Samstagabend mit Ziel Südafrika wieder sein Flugzeug besteigen wollte, klickten die Handschellen. Dieses Mal musste der Mann vom Südzipfel Afrikas im Privatterminal des Münchner Airports bei den Bundespolizisten vorbei. Diese entdeckten bei der Kontrolle des Reisenden eine internationale Fahndungsnotiz. Die russischen Strafverfolgungsbehörden hatten die Polizeibehörden weltweit über Interpol seit Ende letzten Jahres um die Festnahme des Mannes gebeten.
Die Moskauer Justiz wirft dem Südafrikaner mit arabischen Wurzeln vor, im August 2013 zusammen mit seinem Vater einen russischen Geschäftsmann um 100.000 US-Dollar betrogen zu haben. Dazu sollen die beiden den Russen zuhause besucht und ihm vorgegaukelt haben, ihm eine Wohnung in den Vereinigten Arabischen Emiraten verkaufen zu wollen. So haben sie den Vorwürfen zufolge dem Opfer eine Anzahlung von 100.000 US-Dollar abgeschwatzt. Das Geld kaum in der Tasche, sollen sie sich aus dem Staub gemacht, Russland wieder verlassen und sich nie wieder blicken lassen haben. Nachdem bei dem vermutlichen Opfer offenbar der Verdacht gereift war, dass er betrogen wurde, hatte er den Südafrikaner angezeigt. Daraufhin schrieb die Moskauer Staatsanwaltschaft den 45-Jährigen mit internationalem Haftbefehl zur Festnahme aus.
Diesen Haftbefehl vollstreckten Bundespolizisten am Münchner Airport jetzt und nahmen den Gesuchten fest. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen führten die Beamten den Festgenommenen am Sonntag, 19. August 2018 der Haftrichterin in Landshut vor und lieferten ihn anschließend in die Justizvollzugsanstalt der niederbayerischen Bezirkshauptstadt ein. Dort muss der Südafrikaner nun das vom Generalstaatsanwalt in München betriebene Auslieferungsverfahren abwarten.